Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 29.6.2024
Verbot von Vereinen ANS/NA einschließlich AAR und FK Bek. d. Innenministers v. 24.1.1984 - IV A 3 – 222
Verbot von Vereinen ANS/NA einschließlich AAR und FK Bek. d. Innenministers v. 24.1.1984 - IV A 3 – 222
Verbot von Vereinen
ANS/NA einschließlich AAR und FK
Bek. d. Innenministers
v. 24.1.1984 - IV A 3 – 222
Verfügung
1.
Die „Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten"
einschließlich der „Aktion Ausländerrückführung - Volksbewegung gegen
Überfremdung und Umweltzerstörung" und des Freundeskreises Deutsche
Politik" richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
2.
Die Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten"
einschließlich der .Aktion Ausländerrückführung - Volksbewegung gegen
Überfremdung und Umweltzerstörung" und des „Freundeskreises Deutsche
Politik" ist verboten. Sie wird aufgelöst.
3.
Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die „Aktionsfront Nationaler
Sozialisten/Nationale Aktivisten" einschließlich der Aktion
Ausländerrückführung - Volksbewegung gegen Überfremdung und Umweltzerstörung"
und des „Freundeskreises Deutsche Politik" zu bilden oder- bestehende
Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.
4.
Das Vermögen der „Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale
Aktivisten" einschließlich der Aktion Ausländerrückführung - Volksbewegung
gegen Überfremdung und Umweltzerstörung" und des „Freundeskreises Deutsche
Politik" wird beschlagnahmt und eingezogen.
5.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet; dies gilt nicht für
die Einziehung des Vermögens.
MBl. NRW. 1984 S. 107