Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.9.2023
Umlagensatzung 2020 des ZV VRR
Umlagensatzung 2020 des ZV VRR
Umlagensatzung 2020 des ZV VRR
Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Vom 29. April 2020
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umlagensatzung 2020 mit Datum vom 25. Februar 2020 genehmigt.
Die Umlagensatzung und der nachfolgende Hinweis nach § 7 Absatz 6 GO NW werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW am Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:
1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
3. der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
29. April 2020
Guido G ö r t z
Vorsitzender der Verbandsversammlung
Die Umlagensatzung 2020 des ZV VRR steht auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter dem folgenden Link zur Verfügung:
https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/der_vrr/satzungen_richtlinien/Umlagensatzung_ZV_VRR_2020.pdf
MBl. NRW. 2020 S. 260.