Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 7.6.2023
Zuweisung einer landesweit einheitlichen DAB+-Bedeckung für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und vergleichbaren Telemedien
Zuweisung einer landesweit einheitlichen DAB+-Bedeckung für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und vergleichbaren Telemedien
Zuweisung einer landesweit
einheitlichen DAB+-Bedeckung für die landesweite Verbreitung
oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und vergleichbaren Telemedien
Bekanntmachung
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Vom 30. Oktober 2020
Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) – Zuweisung einer landesweit einheitlichen DAB+-Bedeckung für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und vergleichbaren Telemedien – ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.
Düsseldorf, den 30.10.2020
Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM)
Dr. Tobias S c h m i d
MBl. NRW. 2020 S. 739.