Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 1.12.2023
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2022
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2022
Öffentliche
Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
für das Haushaltsjahr 2022
Bekanntmachung
des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 20. Oktober 2021
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.
Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.
Münster, den 20. Oktober 2021
Der Direktor
des
Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Matthias L ö b
MBl. NRW. 2021 S. 827.