Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.9.2023
Sitzung des Verwaltungsrates der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR am Dienstag, 7. Dezember 2021
Sitzung des Verwaltungsrates der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR am Dienstag, 7. Dezember 2021
Sitzung des
Verwaltungsrates
der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
am Dienstag, 7. Dezember 2021
Bekanntmachung
des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr
Vom 24. November 2021
Am Dienstag, 7. Dezember 2021, 11:00 Uhr, findet in der Mercatorhalle im CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, Rudolf-Schock-Saal, eine Sitzung des Verwaltungsrates der VRR AöR statt.
Öffentlicher Teil
1. Form und Frist der Ladung
2. Beschlussfähigkeit und Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates vom 5. November 2021
4. Sachstandsbericht
5. Erlass der VRR-Entschädigungssatzung
6. SPNV-Etat 2022
7. Wirtschaftsplan der VRR AöR für das Jahr 2022
8. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses des ZV VRR, des ZV VRR FaIn-EB sowie der VRR AöR für das Jahr 2022
9. Ergebnisrechnung 2020
10. Verbundetat 2021
11. NRW eTarif allgemeine Vorschrift
12. Änderung der Finanzierungsrichtlinie
13. Allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Ausgleichsleistungen im Ortsbusverkehr Rommerskirchen
14. Walsum-Bahn
15. Tarifangelegenheiten
16. eTarif in NRW und im VRR
17. Marketingangelegenheiten
18. Corona-Lage im VRR
19. Antrag SPD "Verbesserung der Barrierefreien Auskunft in der Fahrgastinformation"
20. Umsetzung Schnellbuskonzept
21. Anfragen und Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
22. Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates vom 5. November 2021
23. Notmaßnahmen für die Netze von Abellio ab dem 1. Februar 2022
24. Anpassung SPNV-Verkehrsverträge
25. Vertragliche Einigung Keolis
26. Gemeinsamer Antrag von CDU und Bündnis/90 Die Grünen "Schnittstellen im Verkehrsgebiet reduzieren" – Diskussionsgrundlage
27. Anfragen und Mitteilungen
Der Hinweis auf diese Sitzung und die Tagesordnung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bitte beachten Sie die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung. Eine Sitzungsteilnahme ist entsprechend der 3G-Regel nur möglich mit einem Impfnachweis, Genesungsnachweis oder negativem zertifizierten Testergebnis.
Essen, 26. November 2021
Erik O. Schulz
Vorsitzender
MBl. NRW. 2021 S. 1028.