Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Richtlinien für die Einführung der Regierungsvermessungsrätinnen z.A., der Regierungsvermessungsräte z.A. und der Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 23. 6. 1995 -II B 4-6.36-11/95

 

Richtlinien für die Einführung der Regierungsvermessungsrätinnen z.A., der Regierungsvermessungsräte z.A. und der Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 23. 6. 1995 -II B 4-6.36-11/95

Richtlinien für die Einführung
der Regierungsvermessungsrätinnen z.A.,
der Regierungsvermessungsräte z.A. und der
Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten
des vermessungstechnischen
Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Innenministeriums v. 23. 6. 1995 -II B 4-6.36-11/95

1
Ziel

Die Einführung setzt die Ausbildung nicht fort, sondern ergänzt sie. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet, dass sie Arbeitsgebiete des höheren fachtechnischen Dienstes .wahrnehmen und die Aufgaben, die sich daraus ergeben, in eigener Verantwortung lösen. Die Menge und der Schwierigkeitsgrad dieser Aufgaben sollen dem Anspruch gerecht werden, der sich aus Lebensalter und Ausbildungsdauer der Einführungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ergibt. Die Einführungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen deshalb in den einzelnen Stationen der Einführung so bald wie möglich - in der Regel nach wenigen Wochen - an das Arbeitspensum herangeführt sein, das für die Dezernentinnen und Dezernenten im' vermessungstechnischen Dienst in der Mittelinstanz bzw. im Landesvermessungsamt typisch ist.
1.1
Die für die vermessungstechnische Verwaltung ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden entweder bei den Bezirksregierungen - dort in den Dezernaten 33 - oder beim Landesvermessungsamt eingestellt. Sie sollen nach ihrer Erprobung zunächst Dezernentenaufgaben in der Behörde wahrnehmen, bei der ihre Einstellung erfolgt ist. Die Einführung muss deshalb die Kenntnisse und Befähigungen vermitteln, die für die Wahrnehmung der Dezernentenaufgaben in der jeweils einstellenden Behörde erforderlich sind. Darüber hinaus muss sie nach Möglichkeit Befähigungen vermitteln und stärken, die für die besonderen Fachaufgaben sowie für Führungsaufgaben unterschiedlichster Art erforderlich sind. Aus dem höheren Dienst in der vermessungstechnischen Verwaltung wird weitgehend der Nachwuchs für die Führungspositionen in den Dezernaten 33 der Bezirksregierungen, im Landesvermessungsamt und in der Gruppe Vermessungswesen der Abteilung III des Innenministeriums gewonnen.
Anhand eigener möglichst eigenverantwortlicher Tätigkeit in verschiedenen Aufgabenbereichen des Vermessungswesens und mehreren Verwaltungsebenen sollen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die in der Hochschulausbildung und im Referendariat nicht oder nicht im erforderlichen Umfang angeboten werden. Vor allem die Arbeitsweise der Verwaltung, die bestimmt ist durch Denken in fachübergreifenden Zusammenhängen, Beherrschung und Anwendung zeitgemäßer Führungs- und Planungsprozesse soll eingeübt werden. Daneben sollen die Grundkenntnisse auf den Gebieten Organisation, Personal, Haushalt und Finanzen vertieft werden.
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und die Regierungsvermessungsräte z.A. sollen erkennen, dass die Aufgaben der vermessungstechnischen Verwaltung komplex sind und nur durch Zusammenarbeit - oft über die Fachdisziplin hinaus - gelöst werden können. Dazu gehört auch, die Denk- und Arbeitsweise anderer Disziplinen zu verstehen und zu berücksichtigen.
Der häufige Wechsel in der Einführungszeit soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigen, wie die Abteilungen des Landesvermessungsamtes und die Dezernate in der Abteilung 3 der Bezirksregierung zusammenarbeiten und wie Ortsbehörden, Mittelbehörden, Landesvermessungsamt und oberste Landesbehörden aufeinander einwirken.

1.2
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in Formen der Zusammenarbeit eingeführt werden, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, ihre Selbständigkeit fördern und doch ein einheitliches Handeln der Behörde ermöglichen.

1.3
Im. Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Nachwuchskräfte lernen, die Interessen des einzelnen und deren Grundlagen zu erkennen und sie im Widerstreit mit anderen Interessen und Zielen zu würdigen. In ihrem Auftreten soll sich ausdrücken, dass die Verwaltung ein notwendiges Organisationsmittel des demokratischen Staates ist, dessen Angehörige zur Sachlichkeit und Hilfsbereitschaft verpflichtet sind.

1.4
Sie sollen lernen, Entscheidungs- und Planungsprozesse durchzuführen. Sie sollen Eigeninitiative entwickeln, Entscheidungssituationen analysieren, Handlungsalternativen erkennen, Bewertungskriterien erarbeiten und bei ihren Entscheidungen nach der Wirtschaftlichkeit des Handelns und der Ergebnisse fragen.

1.5
Als Vorgesetzte sollen die Nachwuchskräfte des höheren Dienstes Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse steuern und für einen umfassenden Informationsaustausch sorgen.

2
Dauer und Reihenfolge der Einführung der bei den Bezirksregierungen eingestellten Bewerberinnen und Bewerber

Die Einführung dauert zwei Jahre. Die ersten neun Monate werden bei einer Bezirksregierung, weitere sechs Monate beim Landesvermessungsamt geleistet. Anschließend werden sechs Monate im Innenministerium und abschließend drei Monate wiederum bei einer Bezirksregierung geleistet.
Bei Schwerbehinderten können, soweit dies erforderlich ist, bei den Stationen 2 und 3 Ausnahmen gemacht werden.
Die Einführungszeit der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten dauert zehn Monate. Sie werden fünf Monate in einer Dezernentenfunktion außerhalb der Stammbehörde und fünf Monate in einer Referentenfunktion im Innenministerium in Aufgaben des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes eingeführt.
Die praktische Einführung wird durch besondere Fortbildungsmaßnahmen ergänzt.

2.1
Einführung bei den Bezirksregierungen (Teil 1)

2.1.1
Einführung im Dezernat 33 Die Einführung im Dezernat 33 folgt einem Plan, der den Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräten z.A., der Abteilung 3 und dem beteiligten Dezernat 33 mitgeteilt wird. Den für die Einführung verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten soll jeweils nur eine Regierungsvermessungsrätin z.A. oder ein Regierungsvermessungsrat
z. A zugewiesen werden.
Die Beamtinnen und Beamten sollen neun Monate vorwiegend in den Tätigkeitsbereichen „Landesvermessung" und „Liegenschaftskataster" verbleiben. Die Einführungszeit beginnt mit der Einweisung im Dezernat.
Die Beamtinnen und Beamten sind in die Arbeitsweise und Arbeitstechnik der Verwaltung einzuweisen und von Anfang an zu allen wesentlichen Vorgängen, insbesondere auch zu dienstlichen Besprechungen, hinzuzuziehen, damit sie möglichst schnell in eine selbständige Tätigkeit hineinwachsen. Datenverarbeitungskenntnisse zu ALK und ALB sind zu vermitteln.
Ihre Arbeitsgebiete im Dezernat sollen abgrenzbar und überschaubar sein, so dass sie Dezernentenaufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können. Die Selbständigkeit umfasst alle eine Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen wie persönlichen Augenschein, Durchführung von Vermessungen, Benutzung der automatisierten vermessungstechnischen Programmpakete, Rückfragen bei nachgeordneten Behörden, Besprechungen, Bearbeitungsanweisungen, Beteiligung anderer Dezernate, Rücksprachen bei Vorgesetzten und die Entscheidung selbst.
Dezernentinnen und Dezernenten und Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten sollen die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. an den übrigen wesentlichen Vorgängen beteiligen, damit sie ihren Tätigkeitsbereich in größere Zusammenhänge einordnen können. Dabei sollen ihnen einzelne Vorgänge zur umfassenden vorbereitenden Bearbeitung übergeben werden. Alle Eingänge, für zwei Wochen auch die der Hauptdezernentin oder des Hauptdezernenten, sind ihnen zugänglich zu machen. Ferner sollen sie an Dienstbesprechungen der Dezernentinnen und Dezernenten und der Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten in der Behörde und mit nachgeordneten Behörden teilnehmen, um so die Leitungs- und Koordinierungsfunktionen im Dezernat kennen zu lernen.

Die Beamtinnen und Beamten sollen ein Verständnis für das Zusammenwirken mit den anderen Vermessungsstellen, nämlich dem Landesvermessungsamt und den Kommunen als den das Kataster führenden Stellen, entwickeln. Darüber hinaus sollen sie die sich aus der Sonderaufsicht der Bezirksregierung über die Vermessungs- und Katasterämter der Kreise und kreisfreien Städte ergebenden Aufgaben des Dezernats 33 kennen lernen. Den Beamtinnen und Beamten sollen auch Verwaltungsangelegenheiten, soweit sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -Ingenieure und Sachverständige auf dem Gebiet des Vermessungswesens betreffen, zur selbständigen Bearbeitung übertragen werden.
Sie sind Abwesenheitsvertreter der Dezernentin oder des Dezernenten.
Die verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten führen etwa jeweils zur Hälfte der Tätigkeit im Abschnitt „Landesvermessung" und im Abschnitt „Liegenschaftskataster" ein Personalgespräch mit den Beamtinnen und Beamten, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf der Einführung und ihre Ergebnisse den Zielen der Einführungszeit gerecht geworden sind. Am Ende des jeweiligen Abschnitts führt die Hauptdezernentin oder der Hauptdezernent das Personalgespräch.
Unmittelbar nach Beendigung eines Abschnitts erstellt die zuständige Hauptdezernentin oder der zuständige Hauptdezernent einen formlosen „Befähigungsbericht", der sich vor allem auf folgende Punkte erstrecken soll:
Dauer und Art der Verwendung im Dezernat, Persönlichkeitsmerkmale, Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen und Eignung zur Dezernentin/zum Dezernenten.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder nicht bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden, so ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5.1991 „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des Innenministeriums" - SMB1. NW. 203034 Ziffer 10.3.1).

2.1.2
Kolloquien und Exkursionen
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. nehmen an den Kolloquien und Exkursionen teil, die von den Regierungsrätinnen z.A. und Regierungsräten z.A. der allgemeinen und inneren Verwaltung zu besuchen sind. Die Kolloquien sollen über die Tätigkeit im Dezernat 33 hinaus weitere Kenntnisse über die Aufgaben der Behörde, deren fachübergreifende Zusammenhänge und über aktuelle Probleme des Regierungsbezirks vermitteln.

Die Exkursionen sollen durch unmittelbare Anschauung vor Ort die gewonnenen Erkenntnisse ergänzen und vertiefen.
2.1.3
Persönliches Gespräch mit der/dem Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter der Abteilung 3
Am Ende des gesamten Einführungsabschnitts führt die/der Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter der Abteilung 3 ein Personalgespräch mit der Regierungsvermessungsrätin z.A. oder dem Regierungsvermessungsrat z.A. und informiert sich über das Ergebnis der Einführungsmaßnahmen.

2.2
Einführung beim Landesvermessungsamt

2.2.1
Während ihrer Einführung beim Landesvermessungsamt sollen die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. besonders in den Bereichen der Abteilung IV „Vermessungstechnische Datenverarbeitung" eingesetzt werden, in denen sie ihre Datenverarbeitungskenntnisse zu ALK und ALB vertiefen. Darüber hinaus sollten sie mit dem Aufbau, der Führung und Nutzung raumbezogener Informationssysteme bekannt gemacht werden.
Die Beamtinnen und Beamten sollen jeweils drei Monate in einem Tätigkeitsbereich verbleiben. Die Einführungszeit beginnt mit einer Einweisung im Dezernat.
Ihre Arbeitsgebiete im Dezernat sollen abgrenzbar • und überschaubar sein, so dass sie Dezernentenaufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können.
Dezernentinnen und Dezernenten und Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten sollen die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. an den übrigen wesentlichen Vorgängen des Dezernats beteiligen, damit sie ihren Tätigkeitsbereich in größere Zusammenhänge einordnen können. Sie sollen an Dienstbesprechungen der Dezernentinnen und Dezernenten und der Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten in der Behörde und mit den Mittelbehörden sowie deren nachgeordneten Behörden teilnehmen, um so die Leitungs- und Koordinierungsfunktionen im Dezernat kennen zu lernen.
Sie sind Abwesenheitsvertreter der Dezernentinnen oder der Dezernenten.

2.2.2
Die verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten führen etwa jeweils zur Hälfte der Tätigkeit in einem Bereich ein Personalgespräch mit den Beamtinnen und Beamten, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf der Einführung und ihre Ergebnisse den Zielen der Einführungszeit gerecht geworden sind. Unmittelbar nach Beendigung des Abschnitts erstellt die zuständige Abteilungsleiterin oder der zuständige Abteilungsleiter einen formlosen „Befähigungsbericht", der sich vor allem auf folgende Punkte erstrecken soll: Dauer und Art der Verwendung im Dezernat, Persönlichkeitsmerkmale, Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen und Eignung zur Dezernentin/zum Dezernenten.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder nicht bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden, so ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5. 1991 „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des Innenministeriums" - SMBL NW. 203034 Ziffer 10.3.1).
Am Ende des gesamten Einführungsabschnitts führt die Leiterin oder der Leiter der Personalabteilung ein Personalgespräch mit der Regierungsvermessungsrätin z.A. oder dem Regierungsvermessungsrat z.A. und informiert sich über das Ergebnis der Einführungsmaßnahmen.

2.3
Einführung beim Innenministerium

2.3.1
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. werden für sechs Monate zum Innenministerium abgeordnet.
In der obersten Landesbehörde sollen die Beamtinnen und Beamten die typischen Tätigkeiten oberster Dienstbehörden aus eigener Mitarbeit kennen lernen.
Außerdem soll der Standortwechsel während der Einführungszeit die Mobilität der jungen Beamtinnen und Beamten fördern.

2.3.2
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. werden während der Abordnung allen Referaten der Gruppe „Vermessungswesen" der Abteilung III des Innenministeriums nacheinander zugewiesen. Die Beamtinnen und Beamten sollen während dieser Zeit ein möglichst vollständiges Bild vom Geschäftsablauf der Referate und der Zusammenarbeit mit anderen Referaten erhalten. Insbesondere soll ihnen die Teilnahme an Dienstbesprechungen und Rücksprachen ermöglicht und der Posteingang zugänglich gemacht werden. Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. sollen nicht nur Einzelaufgaben erledigen, sondern, soweit möglich, auch an der Bearbeitung grundsätzlicher Fragen des Vermessungs- und Katasterwesens beteiligt werden. Die jungen Beamtinnen und Beamten sollen - über die ihnen jeweils zugewiesenen Aufgaben hinaus an einer möglichst großen Zahl von Besprechungen teilnehmen und dabei die Konferenztechnik bei einer obersten Landesbehörde kennen lernen und im Einzelfall auch selbst erproben.

2.3.3
Etwa zur Hälfte der Abordnungszeit führt die Gruppenleiterin oder der Gruppenleiter, am Ende der Abordnungszeit die betreffende Abteilungsleiterin oder der betreffende Abteilungsleiter, ein Personalgespräch mit den Einführungsteilnehmern, in dem der bisherige Verlauf der Tätigkeit bei der obersten Landesbehörde eingehend erörtert wird. Nach Beendigung der Abordnung erstellt die Leiterin oder der Leiter der Personalabteilung einen ausführlichen formlosen „Befähigungsbericht". Er so die Tätigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der obersten Landesbehörde darstellen und eine Aussage über die Fähigkeiten, Kenntnisse und Leistungen enthalten. Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder nicht bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden, so ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5.1991 „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des Innenministeriums" - SMBL NW. 203034 Ziffer 10.3.1).

2.4
Einführung bei den Bezirksregierungen (Teil 2)

2.4.1
Zum Abschluss der Einführungszeit werden die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und die Regierungsvermessungsräte z.A. für drei Monate erneut im Dezernat 33 einer Bezirksregierung eingesetzt. Hier werden sie in den ihnen schon bekannten Tätigkeitsbereichen „Landesvermessung" und „ Liegenschaftskataster" eingesetzt. : Die Beamtinnen und Beamten sollen ihre hier bereits gewonnenen Kenntnisse festigen und vertiefen. Sie sollen die ihnen übertragenen Dezernenten- • aufgaben, die von Umfang und Schwierigkeitsgrad her gegenüber ihrem ersten Einsatz im Dezernat größer geworden sind, in eigener Verantwortung wahrnehmen können.

2.4.2
Bezüglich des mit den Beamtinnen und Beamten zu führenden Personalgesprächs, der Erstellung des „Befähigungsberichts" sowie der Teilnahme an Kolloquien und Exkursionen wird auf die oben zu Ziffer 2.1 gemachten Ausführungen Bezug genommen.

3
Dauer und Reihenfolge der Einführung der beim Landesvermessungsamt eingestellten Bewerberinnen und Bewerber


Die Einführung dauert zwei Jahre. Die ersten neun Monate werden beim Landesvermessungsamt, weitere sechs Monate bei einer Bezirksregierung geleistet. Anschließend werden sechs Monate beim Innenministerium und abschließend drei Monate wiederum beim Landesvermessungsamt geleistet.
Bei Schwerbehinderten können, soweit dies erforderlich ist, bei den Stationen 2 und 3 Ausnahmen gemacht werden.
Die Einführungszeit der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten dauert zehn Monate. Sie werden fünf Monate in einer Dezernentenfunktion außerhalb der Stammbehörde und fünf Monate in einer Referentenfunktion im Innenministerium in Aufgaben des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes eingeführt.
Die praktische Einführung wird durch besondere Fortbildungsmaßnahmen ergänzt.

3.1
Einführung beim Landesvermessungsamt (Teil 1)
Die Einführung folgt einem Plan, der den Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräten z.A., den Abteilungen und den beteiligten Dezernaten mitgeteilt wird. Den für die Einführung verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten soll jeweils nur eine Regierungsvermessungsrätin z.A. oder ein Regierungsvermessungsrat z.A. zugewiesen werden.
Die Beamtinnen und Beamten sollen in den neun Monaten grundsätzlich in zwei unterschiedlichen Dezernaten in verschiedenen Abteilungen für je viereinhalb Monate eingesetzt werden.
Die Einführungszeit beginnt mit einer Einweisung im Dezernat.
Die Beamtinnen und Beamten sind in die Arbeitsweise und Arbeitstechnik der Verwaltung einzuweisen und von Anfang an zu allen wesentlichen Vorgängen, insbesondere auch zu dienstlichen Besprechungen, hinzuzuziehen, damit sie möglichst schnell in eine selbständige Tätigkeit hineinwachsen.
Ihre Arbeitsgebiete im Dezernat sollen abgrenzbar und überschaubar sein, so dass sie Dezernentenaufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können.
Dezernentinnen und Dezernenten und Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten sollen die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. an den übrigen wesentlichen Vorgängen des Dezernats beteiligen, damit sie ihren Tätigkeitsbereich in größere Zusammenhänge einordnen können. Sie sollen an Dienstbesprechungen der Dezernentinnen und Dezernenten und der Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten in der Behörde und mit den Mittelbehörden sowie deren nachgeordneten Behörden teilnehmen, um so die Leitungs- und Koordinierungsfunktionen im Dezernat kennen zu lernen.
Sie sind Abwesenheitsvertreter der Dezernentinnen und Dezernenten.
Die verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten führen etwa jeweils zur Hälfte eines Abschnitts ein Personalgespräch mit den Beamtinnen und Beamten, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf der Einführung und ihre Ergebnisse den Zielen der Einführungszeit gerecht geworden sind.
Unmittelbar nach Beendigung eines Abschnitts erstellt die zuständige Abteilungsleiterin oder der zuständige Abteilungsleiter einen formlosen „Befähigungsbericht", der sich vor allem auf folgende Punkte erstrecken soll:
Dauer und Art der Verwendung im Dezernat, Persönlichkeitsmerkmale, Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen und Eignung zur Dezernentin/zum Dezernenten.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder nicht bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden, so ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5.1991 „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des Innenministeriums" - SMBL NW. 203034 Ziffer 10.3.1).
Am Ende des gesamten Einführungsabschnitts führt die Leiterin oder der Leiter der Personalabteilung ein Personalgespräch mit der Regierungsvermessungsrätin z.A. oder dem Regierungsvermessungsrat z.A. und informiert sich über das Ergebnis der Einführungsmaßnahmen.

3.2
Einführung bei den Bezirksregierungen
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. werden für sechs Monate zu einer Bezirksregierung abgeordnet. Den für die Einführung verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten soll jeweils nur eine Regierungsvermessungsrätin z.A. oder ein Regierungsvermessungsrat z.A. zugewiesen werden.
Die Beamtinnen und Beamten werden für vier Monate im Tätigkeitsgebiet „Landesvermessung" des Dezernats 33 verbleiben und zwei Monate im Tätigkeitsgebiet „Liegenschaftskataster".
Bezüglich der weiteren Ausgestaltung des Einführungsabschnitts bei den Bezirksregierungen wird auf die oben gemachten Ausführungen zu Ziffer 2.1.1 bis Ziffer 2.1.3 verwiesen.

3.3
Einführung beim Innenministerium
Die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. werden für sechs Monate zum Innenministerium abgeordnet.
Bezüglich der Ausgestaltung der Einführungszeit beim Innenministerium wird auf die oben gemachten Ausführungen zu Ziffer 2.3.1 bis Ziffer 2.3.3 verwiesen.

3.4
Einführung beim Landesvermessungsamt (Teil 2)
Zum Abschluss der Einführungszeit werden die Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. für drei Monate erneut beim Landesvermessungsamt eingesetzt. Sie sollen während dieser Zeit in einem Tätigkeitsbereich verbleiben.
Die Beamtinnen und Beamten sollen ihre im Landesvermessungsamt bereits gewonnenen Kenntnisse festigen und vertiefen. Sie sollen die ihnen übertragenen Dezernentenaufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen können.
Bezüglich des weiteren Verlaufs der abschließenden Einführung beim Landesvermessungsamt, der Erstellung des „Befähigungsberichts" nach Beendigung des Einführungsabschnitts und der Führung eines Personalgesprächs mit den Beamtinnen und Beamten wird auf die oben zu Ziffer 3.1 gemachten Ausführungen verwiesen.

4
Einführung der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten des Innenministeriums

Die Einführungszeit der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten des Innenministeriums dauert zehn Monate. Sie werden fünf Monate beim Landesvermessungsamt und fünf Monate bei einer Bezirksregierung in Aufgaben des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes eingeführt.

5
Einführungsseminare und -tagungen

5.1
Einführungsseminare

Die Einführungsseminare sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kenntnisse über diejenigen Regelungen und landespolitisch bedeutsamen Ziele vermitteln, die für die Aufgabe und dienstliche Stellung von Nachwuchsbeamtinnen und -beamten des höheren Dienstes besonders bedeutsam sind. Die Einführungsseminare fördern den Kontakt von Angehörigen unterschiedlicher Verwaltungsbereiche und unterstützen damit die für Führungskräfte erforderliche berufliche Mobilität. Die Seminare stehen dem höheren Dienst aller Bereiche der Landesverwaltung offen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus kreisfreien Städten und Kreisen können zugelassen werden. Bei der Zulassung wird auf eine gemischte Zusammensetzung der Gruppe geachtet.
An den Einführungsseminaren nehmen grundsätzlich alle Nachwuchskräfte des höheren Dienstes teil. Eine Ausnahme bildet das Seminar 5.1.1, das von den Aufstiegsbeamtinnen und -beamten nicht besucht wird. Sie sind mit der Anmeldung zum Seminar für dessen Dauer von allen dienstlichen Aufgaben im Rahmen der Dezernatstätigkeit freigestellt.
Die Seminare sollen in der unter Ziffer 5.1.1 bis Ziffer 5.1.3 dargestellten Reihenfolge besucht werden. Neu eingestellte Beamtinnen und Beamte sind innerhalb des ersten Abschnitts ihrer Einführungszeit zum Seminar „Grundlagen des Verwaltungshandelns" zu entsenden. Folgende Seminare sind
vorgesehen:
5.1.1
Grundlagen des Verwaltungshandelns
Dauer: 2 Wochen Themen:
- Organisation der Landesverwaltung
- Geschäftsordnung
- persönliche Arbeitstechnik ,
- Haushaltsrecht
- Personalvertretungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Frauenförderung
- Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen
- Einsatz der EDV in der Landesverwaltung
- Datenschutz
- Verwaltung im gesellschaftlichen Kontext
- Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
5.1.2
Kommunikation und Führung Dauer: 2 Wochen Themen:
- Grundlagen der menschlichen Kommunikation, verbales und nonverbales Verhalten der Geschlechter
- Gesprächsführung
- Gesprächsarten (Kritik-, Konflikt-, Informations- und Beratungsgespräch etc.)
- Verhandlungsführung/Moderation
- Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen
- Rede/Vortrag
- Führungsziele
- Führungsmittel (Pflege und Erhalt von Motivation, Zielvereinbarung, Information, Delegation und Kontrollmechanismen sowie deren erwünschte und unerwünschte Auswertungen)
- Führungsprobleme von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern

5.1.3
Personalwesen
Dauer: eine Woche Themen:
- Beamtenrecht
- Tarifrecht
- Beurteilungswesen
- Personalhaushalt/Personalwirtschaft
5.1.4
Die Seminare sind innerhalb folgender Zeiträume zu besuchen:

- 5.1.1 innerhalb der ersten 5 Monate nach der Einstellung,
- 5.1.2-innerhalb der ersten 10 Monate nach der Einstellung,
- 5.1.3 bis zum Abschluss der Einführungszeit.

5.2
Einführungstagungen
Die Einführungstagungen finden jährlich statt, sie sollen die vielfältigen Bezüge der Verwaltung zu Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verdeutlichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, aktuelle gesellschaftlich relevante Probleme zu diskutieren.
An den Einführungstagungen können alle Nachwuchsbeamtinnen und -beamten des höheren Dienstes der Landesverwaltung teilnehmen. Beschäftigte der Kreise und kreisfreien Städte können zugelassen werden. An den Einführungstagungen nehmen alle Regierungsvermessungsrätinnen z.A. und Regierungsvermessungsräte z.A. bis zum Abschluss der Einführungszeit teil. Sie sind für die Dauer der Tagung von allen sonstigen dienstlichen Aufgaben zu befreien.
Die Einführungsseminare und -tagungen führt die Fortbildungsakademie des Innenministeriums durch.
Die Entsendung zu den Fortbildungsreisen führen während der gesamten Einführungszeit die Stammdienststellen durch.


MBl. NRW. 1995 S. 980.