Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 27.9.2024


Erlass für die Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Einzelhandelsbetrieben und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen)

 

Erlass für die Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Einzelhandelsbetrieben und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen)

Erlass für die Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von
Einzelhandelsbetrieben und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung
(Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen)

Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
- (Az. 52.10.03.02-EH-Erlass) - und
des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
- (Az. 51.13.05.02-EH-Erlass) -

Vom 14. Dezember 2021

1
Die Vorgaben und Empfehlungen gemäß der Anlage zu diesem gemeinsamen Runderlass (Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten in Nordrhein-Westfalen) werden zur Konkretisierung der Anforderungen an die Raumordnung, Bauleitplanung und Genehmigung von Einzelhandelsbetrieben erlassen.

2
Die Anlage zu diesem gemeinsamen Runderlass wird in der elektronischen Fassung des Ministerialblatts (MBl. NRW.) veröffentlicht und ist darüber hinaus in der Sammlung des Ministerialblatts (SMBl. NRW.) unter https://recht.nrw.de abrufbar. Sie wird zudem in elektronischer Form auf der Internetseite des für Bauen und Stadtentwicklung zuständigen Ministeriums sowie auf der Internetseite des für Raumordnung zuständigen Ministeriums zum Abruf veröffentlicht.

3
Dieser gemeinsame Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr - V.4 / VI A 1 – 16.21 - und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 322/323-30.28.17 - „Einzelhandelserlass NRW“ vom 22. September 2008 (n. v.) außer Kraft.

 

MBl. NRW. 2021 S. 1106, ber. 25. März 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 227).


Anlagen: