Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten RdErl. d. Finanzministeriums v. 8. 7. 1998 -W 7190-2-III A 5¹)

 

Historisch:

Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten RdErl. d. Finanzministeriums v. 8. 7. 1998 -W 7190-2-III A 5¹)

243. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 1. 1999 = MBl. NRW. Nr. 1/99 einschl.)


Prozessvertretung

bei Rechtsstreitigkeiten

auf dem Gebiet der Verteidigungslasten

RdErl. d. Finanzministeriums v. 8. 7. 1998 -W 7190-2-III A 5¹)

8. 7. 98 (1)

673

1 Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Dele-

fationsrundschreiben vom 17.12.1976 (MinBIFin 1977 . 13) die Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten den zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.

2 Das vorgenannte Delegationsrundschreiben ist als Anlage Anlage abgedruckt.

3 Meine Vertretung übertrage ich aufgrund der mir vom Bundesministerium der Finanzen eingeräumten Befugnis auf die/den zuständige/n

3.1 Stadt Köln und Kreis Lippe

bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der Stationierungs-'und Truppenschäden (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung)

3.2 Kreis Soest

bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der bei den ausländischen Streitkräften und den NATO-Hauptquartieren beschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstrek-kung).

3.3 Bezirksregierung Detmold

in Verfahren 1. und 2. Instanz bei Rechtsstreitigkeiten nach Nummer 3.1 wegen Ansprüchen der eigenen Stadt/des eigenen Kreises oder von juristischen Personen, deren Anteile sich zu mehr als 50 v. H. in ihrer/seiner Hand befinden.

4 Bei Rechtsstreitigkeiten, in denen das Land als Partei beteiligt oder sonst vom Ausgang des Rechtsstreites betroffen ist, hat das Bundesministerium der Finanzen die Vertretungsbefugnis allgemein der zuständigen Oberfinanzdirektion - VdF - übertragen.

') MBl. NRW. 1998 S. 1370.


Anlagen: