Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Runderlass vom 11. September 2018 (MBl. NRW. S. 519).

 


Historisch: Bescheinigung vermessungstechnischer Feststellungen, Nachweise o. ä. Unterlagen RdErl. d. Innenministers v. 23. 4.1975 -ID l - 2210

 

Historisch:

Bescheinigung vermessungstechnischer Feststellungen, Nachweise o. ä. Unterlagen RdErl. d. Innenministers v. 23. 4.1975 -ID l - 2210

Bescheinigung
vermessungstechnischer Feststellungen, Nachweise o. ä. Unterlagen
RdErl. d. Innenministers v. 23. 4.1975 -ID l - 2210



Soweit bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und zur Führung des Liegenschaftskatasters nach den hierfür ergangenen Vorschriften vermessungstechnische Feststellungen, Berechnungen, Zeichnungen, Nachweise oder ähnliche Unterlagen durch den ausführenden oder prüfenden Beamten usw. zu bescheinigen sind, ist die Amtsbezeichnung, bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren diese Bezeichnung und im übrigen die arbeitsvertraglich zugestandene Berufsgruppenbezeichnung (z. B. Reg.-Angestellter, technischer Angestellter) der Unterschrift nachzusetzen.


MBl. NRW. 1975 S. 896.