Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV A 4 – 541.2.9 v. 22.3.1999
Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV A 4 – 541.2.9 v. 22.3.1999
Überwachung von Grund-, Sicker- und
Oberflächenwasser
sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien
RdErl. d. Ministeriums
für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
IV A 4 – 541.2.9
v. 22.3.1999
Bei der Überwachung von
Deponien kommt der Untersuchung von Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser
besondere Bedeutung zu. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat unter
Mitwirkung des Umweltbundesamtes das Merkblatt „Technische Regeln für die
Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer
Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen - WÜ 98 Teil 1: Deponien" erarbeitet
und am 17./18.3.1998 verabschiedet (Anlage). Das Merkblatt enthält
bundeseinheitliche Anforderungen an die Überwachung von Grund-, Sicker- und
Oberflächenwasser im Einwirkungsbereich von Deponien; es ersetzt die Richtlinie
WÜ 77 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall.
In der am 2.4.1998 in
Kraft getretenen Deponieselbstüberwachungsverordnung - DepSüVO - (GV. NRW. S. 284), geändert durch Euroanpassungsgesetz NRW vom 25.09.2001 (GV. NRW. S. 708)
ist das Merkblatt WÜ 98 Tei1: Deponien berücksichtigt.
Das Merkblatt „WÜ 98
Teil 1: Deponien“ ist bei der Zulassung von Deponien und, soweit in der
Zulassung für die einzelne Deponie nichts anderes bestimmt ist, bei der
behördlichen Überwachung (§ 40 KrW-/Abf G) und bei der Selbstüberwachung von
oberirdischen Deponien (§ 25 LAbfG) zu beachten.
Anlagen: