Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 6.12.2024
Änderung und Fortschreibung der Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband vom 14.11.2002 Bek. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 1.4.2005
Änderung und Fortschreibung der Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband vom 14.11.2002 Bek. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 1.4.2005
Änderung und
Fortschreibung der Vereinbarung zur Finanzierung
von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs-
und Altlastenaufbereitungsverband vom 14.11.2002
Bek. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 1.4.2005
- nachstehend Vertragspartner zu 1 genannt -
b) der Förderverein der Chemischen Industrie in NRW e.V., vertreten durch
seinen Vorstand,
c) die ThyssenKrupp Steel AG, vertreten durch ihren Vorstand,
- die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die DMV Stainless Deutschland GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die Mannesmannröhren Mülheim GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die Europipe GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die MHP Mannesmann Präzisrohr GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die V & M Deutschland GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die Schmolz und Bickenbach KG, vertreten durch ihren persönlich haftenden,
geschäftsführenden Gesellschafter,
- die Benteler Stahl/Rohr GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
d) die RWE Power AG, vertreten durch ihren Vorstand,
- nachstehend Vertragspartner zu 2 genannt -
a) für das Jahr 2005 an den AAV einen Betrag von insgesamt 3.000.000 Euro,
b) für das Jahr 2006 an den AAV einen Betrag von insgesamt 2.000.000 Euro,
sofern nicht ein neues Finanzierungsmodell erreicht wird (s. Ziffer 1),
zur Finanzierung seines Altlastenprogramms zu zahlen. Die
Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Die von der
Vereinbarung betroffenen Unternehmen und Fördervereine verpflichten sich, die
Zahlungen spätestens zum 1. April des jeweils laufenden Jahres zu erbringen.
Satz 7 von Ziffer 1 der Kooperationsvereinbarung vom
14.11.2002 gilt weiterhin.
- entsprechend den Maßgaben des Haushaltsrechts und soweit der
Haushaltsgesetzgeber die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt, dem AAV
für Maßnahmen der Altlastensanierung
- für das Jahr2005 Haushaltsmittel in Höhe von 3.500.000 Euro und
- für das Jahr 2006 Haushaltsmittel in Höhe von 3.500.000 Euro
zur Verfügung zu stellen,
- keine Andienungs- und Überlassungspflichten und Abgaben für besonders
überwachungsbedürftige Abfälle einzuführen; der Status quo - Zentrale Stelle
LUA - bleibt hiervon unberührt,
- Sanierungserlöse, die der AAV aus der Veräußerung ehemaliger Altlastenflächen
erzielt, ausschließlich der Finanzierung des Altlastenprogramms durch den AAV
zukommen zu lassen.
Düsseldorf, den 31.03.2005
Bärbel H ö h n
Essen, den 30.03.2005
Josef B a c k e s
Lünen, den 30.03.2005
Dr. Bernhard S c h u l z e - L a n g e n h o r s t
Leverkusen, den 24.03.2005
Dr. Heinz B a h n m ü l l e r
Düsseldorf, den 30.03.2005
Prof. Dr.-Ing. Dieter A m e l i n g
Düsseldorf, den 30.03.2005
ppa. Dr. Rolf S c h ö n e w e r k
Köln, den 29.03.2005
Matthias H a r t u n g
Düsseldorf, den 23.03.2005
Dr. Jochen R u d o l p h
Köln, den 23.03.2005
Dr. A r t i c u s
Düsseldorf, den 29.03.2005
Dr. Alexander S c h i n k
Düsseldorf, den 29.03.2005
Dr. Bernd-Jürgen S c h n e i d e r
MBl. NRW. 2005 S. 469
Anlagen: