Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Zivile Verteidigung; hier: Herstellung einer Straßen- und Brückenkarte durch das Wehrbereichskommando III, Abt. Geo. RdErl. d. Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 30. 6. 1965 — IV B 4 — 12—24 (17) 974/65¹)

 

Historisch:

Zivile Verteidigung; hier: Herstellung einer Straßen- und Brückenkarte durch das Wehrbereichskommando III, Abt. Geo. RdErl. d. Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 30. 6. 1965 — IV B 4 — 12—24 (17) 974/65¹)

46. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 15. 9. 1965 = MB1. NW. Nr. 114 einsclil.)

30. 6. 65 (1)

912


Zivile Verteidigung;

hier: Herstellung einer Straßen- und Brückenkarte durch das Wehrbereichskommando III, Abt. Geo.

RdErl. d. Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 30. 6. 1965 — IV B 4 — 12—24 (17) 974/65¹)

Der Bundesminister für Verteidigung hat das WBK III, Abt. Geo., mit der Herstellung einer .Karte im Maßstab l : 50 000 (Serie M 745) als Straßen- und Brückenkarte beauftragt.

Dieses neue Kartenwerk soll Angaben über alle Straßen und Wege sowie deren Bauwerke enthalten, die für die militärische und zivile Verkehrsführung von Wichtigkeit sind. Es kann deshalb insbesondere den Stellen als Arbeitsgrundlage dienen, die Angelegenheiten der zivilen Verteidigung bearbeiten. Das Kartenwerk wird jedoch auch für die friedensmäßige Verkehrsführung von großer Bedeutung sein.

Die Abteilung Geodäsie des Wehrbereichskommando III strebt für die Herstellung des Kartenwerkes eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Behörden und Dienststellen an, die zweckdienliche Angaben und Auskünfte über Straßen und Brücken geben können.

Zu diesem Zweck werden Beauftragte des WBK III, die sich entsprechend ausweisen werden, zunächst Verbindung mit den Leitern der einzelnen Behörden und Dienststellen aufnehmen, mit den zuständigen Sachbearbeitern die vorhandenen Unterlagen auswerten und im übrigen örtliche Erkundungen vornehmen.

Auf Grund der so gewonnenen Angaben und Erkenntnisse wird dann zunächst ein Kartenentwurf M=l : 50000 aufgestellt, von dem Nebenausfertigungen den beteiligten Stellen mit der Bitte zugeleitet werden sollen, die Eintragungen und Angaben aus der Sicht der gegebenen Zuständigkeit zu überprüfen.

Die Herstellung der einzelnen Kartenblätter wird nacheinander von Ost nach West fortschreitend erfolgen. Das gesamte Kartenwerk soll in etwa 3 Jahren fertiggestellt sein und später in bestimmten Zeiträumen überprüft und überarbeitet werden, um die ständigen Änderungen durch Aus- und Neubauten möglichst zeitnah zu erfassen.

Dieses Kartenwerk wird auch allen zivilen Stellen zur Verfügung stehen.

Im Einvernehmen mit dem Innenminister, dem Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr bitte ich alle beteiligten Stellen, dem Wehrbereichskommando III, Abt. Geo., im Wege der Amtshilfe geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen und durch aufgeschlossene Mitarbeit die Herstellung der „Straßen- und Brückenkarte" zu unterstützen.

An die Regierungspräsidenten,

Landkreise und kreisfreien Städte,

Ämter und Gemeinden,

Landschaf ts verbände (Straßenbauverwaltungen),

Staatl. Forstämter,

Landwirtschaftskammern.

') MBl. NW. 1965 S. 795.


Anlagen: