Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 13.11.2024
Gesetz zur Veröffentlichung der Beschreibungen von Telemedienangeboten – Beschreibungsveröffentlichungsgesetz (GVBT) –
Inhaltsverzeichnis:
Normüberschrift
Gesetz zur Veröffentlichung der Beschreibungen von
Telemedienangeboten
– Beschreibungsveröffentlichungsgesetz (GVBT) –
Vom 8. Dezember 2009 (Fn 1)
(Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes über den
„Westdeutschen Rundfunk Köln“ und des Landesmediengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) - 13. Rundfunkänderungsgesetz
(GV. NRW. S. 728))
§ 1 Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 1
Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen
(1) Die Beschreibung der Telemedienangebote nach § 11f Abs. 7 Satz 2 des Rundfunkstaatsvertrages und Art. 7 Abs. 1 des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 18.12.2008 wird im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
(2) Die Veröffentlichung kann in der Weise erfolgen, dass die Beschreibung der Telemedienangebote in schriftlicher oder digitaler Form bei dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen niedergelegt wird und im jeweiligen elektronischen Portal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an geeigneter Stelle abgerufen werden kann; dabei ist diese Abrufmöglichkeit für mindestens zwei Wochen gut wahrnehmbar auf der Startseite zu platzieren. Im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen ist durch eine die wesentlichen Informationen enthaltende, aussagefähige Kurzbeschreibung hierauf unter Nennung einer genauen Abrufadresse hinzuweisen.
§ 2 Inkrafttreten, Berichtspflicht
§ 2
Inkrafttreten, Berichtspflicht
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2014 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.“
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Für den
Innenminister
der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Die Justizministerin
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und integration
GV. NRW. S. 728, in Kraft getreten am 15. Dezember 2009. |
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Normverlauf ab 2000:
- Fassung vom 15.12.2009 bis heute (aktuelle Seite)