Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 14.1.2025
Richtlinien für die Einführung in die Laufbahnen des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes RdErl. d. Innenministeriums v. 21. 6. 1994 -II B 4-6.51.00-4/93
Richtlinien für die Einführung in die Laufbahnen des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes RdErl. d. Innenministeriums v. 21. 6. 1994 -II B 4-6.51.00-4/93
Richtlinien
für die Einführung in die Laufbahnen des
höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes
RdErl.
d. Innenministeriums v. 21. 6. 1994 -II B 4-6.51.00-4/93
I.
1
Ziel
Von den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern an der Einführung wird erwartet, dass sie Arbeitsgebiete des
höheren Dienstes wahrnehmen und die Aufgaben, die sich daraus ergeben, in
eigener Verantwortung lösen. Die Menge und der Schwierigkeitsgrad dieser
Aufgaben sollen dem Anspruch gerecht werden, der sich aus individueller
Berufserfahrung und Ausbildungsdauer ergibt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen deshalb ' in den einzelnen Stationen
der Einführung sobald wie möglich - in der Regel nach wenigen Wochen - an das
Arbeitspensum herangeführt sein, das für Dezernentinnen und Dezernenten typisch
ist.
1.1
Die für die allgemeine Verwaltung ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sollen nach ihrer Erprobung zunächst Dezernentenaufgaben bei den
Bezirksregierungen wahrnehmen. Die Einführung muss deshalb die Kenntnisse und
Fähigkeiten vermitteln, die für die Wahrnehmung der Dezernentenaufgaben
erforderlich sind. Darüber hinaus muss sie nach Möglichkeit Befähigungen
vermitteln und stärken, die für Führungs- und Fachaufgaben unterschiedlichster
Art erforderlich sind. Aus dem höheren Dienst in der allgemeinen Verwaltung
wird weitgehend der Nachwuchs für die Ministerialverwaltung gewonnen, viele der
Nachwuchskräfte werden in Führungspositionen der Bezirksregierungen und anderer
Behörden der Innenverwaltung hineinwachsen.
Anhand eigener, möglichst eigenverantwortlicher Tätigkeit in verschiedenen
Aufgabenbereichen und mehreren Verwaltungsebenen sollen allen Teilnehmerinnen
und Teilnehmern an der Einführung Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden,
die in der Hochschulausbildung sowie im Referendariat oder in der bisherigen
beruflichen Tätigkeit nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erworben werden
konnten. Vor allem die Arbeitsweise der Verwaltung, die bestimmt ist durch
Denken in fachübergreifenden Zusammenhängen, Beherrschung und Anwendung
zeitgemäßer Führungs- und Planungsinstrumente, soll eingeübt werden. Daneben
sollen die Grundkenntnisse auf den Gebieten Organisation, Personal, Haushalt
und Finanzen erworben und vertieft werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
sollen erkennen, dass die Aufgaben der Verwaltung komplex sind und nur durch
Zusammenarbeit - über die Fachdisziplinen hinaus - gelöst werden können. Dazu
gehört auch, die Denk- und Arbeitsweise anderer Disziplinen zu verstehen und zu
berücksichtigen.
Durch den Wechsel in der
Einführungszeit soll gezeigt werden, wie die Abteilungen der Mittelbehörden und
die Dezernate in einer Abteilung zusammenarbeiten und wie Ortsbehörden,
Mittelbehörden und oberste Landesbehörden aufeinander einwirken.
1.2
Die Nachwuchskräfte des höheren Dienstes sollen in Formen der Zusammenarbeit
eingeführt werden, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, ihre
Selbständigkeit fördern und doch ein einheitliches Handeln der Behörde ermöglichen.
1.3
Im Umgang mit Ratsuchenden sollen sie lernen, die Interessen des einzelnen und
deren Grundlagen zu erkennen und sie im Widerstreit mit anderen Interessen und
Zielen zu würdigen. In ihrem Auftreten soll sich ausdrücken, dass die
Verwaltung ein notwendiges Organisationsmittel des demokratischen Staates ist,
dessen Angehörige zur Sachlichkeit und Hilfsbereitschaft verpflichtet sind.
1.4
Die Durchführung von Entscheidungs- und Planungsprozessen soll erlernt werden.
Die Nachwuchskräfte sollen Eigeninitiative entwickeln, Entscheidungssituationen
analysieren, Handlungsalternativen erkennen, Bewertungskriterien erarbeiten und
bei ihren Entscheidungen die Wirtschaftlichkeit des Handelns und der Ergebnisse
berücksichtigen.
1.5
Als Vorgesetzte sollen sie Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse steuern und
für einen umfassenden Informationsaustausch sorgen.
2
Dauer und Reihenfolge der Einführung
Die Einführung der Regierungsrätinnen und Regierungsräte z.A.
der Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes dauert zwei Jahre. Die
ersten zehn Monate werden bei einer Bezirksregierung, weitere fünf Monate bei
einer Kommunalverwaltung und abschließend neun Monate bei einer obersten
Landesbehörde geleistet. Bei Schwerbehinderten können, soweit dies erforderlich
ist, bei den beiden letztgenannten Stationen Ausnahmen gemacht werden.
2.2
Die Einführung der Aufstiegsbeamtinnen und -beamten dauert 10 Monate. Sie
werden fünf Monate in einer Dezernentenfunktion außerhalb der Stammbehörde und
fünf Monate in einer Referentenfunktion im Innenministerium - ggf. in einem
anderen Ministerium - in Aufgaben des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes
eingeführt; liegen soziale Gründe vor, sind bezüglich des Ortes der
Einführungsfortbildung Ausnahmen möglich.
2.3
Die Einführung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Laufbahnen besonderer
Fachrichtungen dauert 14 Monate; davon werden die ersten fünf Monate bei einer
Bezirksregierung und die abschließenden 9 Monate bei einer obersten
Landesbehörde abgeleistet.
2.4
Die praktische Einführung wird durch besondere Fortbildungsmaßnahmen ergänzt.
3
Einführung bei den Bezirksregierungen
3.1
Einführung in den Dezernaten
3.1.1
Die Einführung folgt einem Plan, der den Nachwuchskräften des höheren Dienstes,
den Abteilungen und den beteiligten Dezernaten mitgeteilt wird.
Die Beamtinnen und Beamten
sollen 5 Monate bzw. 2x5 Monate in einem Tätigkeitsbereich verbleiben. Sie sind
jeweils einer verantwortlichen Dezernentin oder einem Dezernenten einzeln
zuzuweisen.
Die Einführungszeit beginnt mit
einer Einweisung im Dezernat. Die Nachwuchskräfte sind in die Arbeitsweise und
Arbeitstechnik der Verwaltung einzuweisen und von Anfang an zu allen
wesentlichen Vorgängen, insbesondere auch zu dienstlichen Besprechungen
hinzuzuziehen, damit sie möglichst schnell in •eine selbständige Tätigkeit
hineinwachsen. Ihre Arbeitsgebiete im Dezernat sollen abgrenzbar und
überschaubar sein, so dass sie Dezernentenaufgaben in eigener Verantwortung
wahrnehmen können. Die Selbständigkeit umfasst alle eine Entscheidung
vorbereitenden Maßnahmen wie persönlichen Augenschein, Rückfragen bei nachgeordneten Behörden, Besprechungen,
Bearbeitungsanweisungen, Beteiligung anderer Dezernate, Rücksprachen bei
Vorgesetzten und die Entscheidung selbst.
Vorgesetzte sollen die Nachwuchskräfte an den übrigen wesentlichen Vorgängen
des Dezernats beteiligen, damit sie ihren Tätigkeitsbereich in größere
Zusammenhänge einordnen können. Dabei sollen ihnen einzelne Vorgänge zur
umfassenden vorbereitenden Bearbeitung übergeben werden. Alle Eingänge, für 2
Wochen auch die der jeweiligen Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten, sind
ihnen zugänglich zu machen. Ferner sollen sie an Dienstbesprechungen der
Dezernentinnen und Dezernenten sowie der Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten
in der Behörde und mit nachgeordneten Behörden
teilnehmen, um so die Leitungs- und Koordinierungsfunktionen im Dezernat kennen
zu lernen.
Sie übernehmen Abwesenheitsvertretungen der Dezernatsleitung. Die
Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter soll sie zu Besprechungen, die der
Koordinierung mehrerer Dezernate dienen, und zu Abteilungskonferenzen
heranziehen. Die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident, die
Regierungsvizepräsidentin oder der Regierungsvizepräsident soll sie an Dienstbesprechungen
teilnehmen und selbst vortragen lassen.
Die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident, die
Regierungsvizepräsidentin oder der Regierungsvizepräsident kann Sonderaufträge
erteilen. Das Ergebnis ist mit den Nachwuchskräften zu besprechen.
Die Nachwuchskräfte sollen an Sitzungen des Bezirksplanungsrates und seiner
Ausschüsse teilnehmen. Sie müssen Gelegenheit erhalten, sich auf die Sitzungen
vorzubereiten.
3.1.2
Die jeweils verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten führen etwa zur
Hälfte eines Einführungsabschnitts ein Personalgespräch mit den
Nachwuchskräften, in dem erörtert wird, ob der bisherige Verlauf der Einführung
und ihre Ergebnisse den Zielen der Einführungszeit gerecht geworden sind.
Unmittelbar nach Beendigung eines Einführungsabschnitts erstellt die
Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter, unbeachtet der besonderen
Regelungen für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte nach dem RdErl. v. 10. 6. 1992 (SMB1. NW. 20300), einen formlosen
„Befähigungsbericht", der sich vor allem auf folgende Punkte erstrecken
soll:
Dauer und Art der Verwendung im Dezernat, Persönlichkeitsmerkmale, Fähigkeiten,
Kenntnisse, Leistungen und Eignung zur Dezernentin/zum Dezernenten.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die
Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder
nicht bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht^ abschließend beurteilt
werden, so ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5. 1991
„Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich
des Innenministeriums" - SMB1. NW. 203034 Ziffer 10.3.1).
Am Ende eines Einführungsabschnitts führt die Abteilungsleiterin oder der
Abteilungsleiter ein Personalgespräch mit ihnen.
3.2
Anzahl und Kombination der Dezernate V
Die fünfmonatige Einführungszeit erfolgt in nur einem Dezernat; die
zehnmonatige Einführungszeit je zur Hälfte in zwei Dezernaten verschiedener
Abteilungen, darunter möglichst in einem personalführenden
Dezernat. Welche Teilbereiche eines Dezernates für die Einführung geeignet
sind, bestimmt die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident allgemein
und nicht nur für den Einzelfall.
3.3
Kolloquien und Exkursionen
Die Kolloquien sollen über die Tätigkeit in den Dezernaten hinaus weitere
Kenntnisse über die Aufgaben der Behörde, deren fachübergreifende Zusammenhänge
und über aktuelle Probleme des Regierungsbezirks vermitteln.
Exkursionen sollen durch unmittelbare Anschauung vor Ort die gewonnenen
Erkenntnisse ergänzen und vertiefen.
Mindestens zweimal im Jahr sind Kolloquien, mit einer Exkursion verbunden,
durchzuführen.
Die Leitung hat die Regierungsvizepräsidentin oder der Regierungsvizepräsident.
Auch Probebeamtinnen und Probebeamte anderer als der in diesem Erlass genannten
Laufbahnen des höheren Dienstes sollen an diesen Veranstaltungen teilnehmen.
3.4
Persönliches Gespräch mit der Regierungsvizepräsidentin oder dem
Regierungsvizepräsidenten
Durch regelmäßige Gespräche mit den Nachwuchskräften informiert sich die
Regierungsvizepräsidentin oder der Regierungsvizepräsident über den Erfolg der
Einführungsmaßnahmen.
4
Einführung bei den Kreisen und Gemeinden
Diejenigen Nachwuchskräfte, die fünf Monate bei einer Kommunalverwaltung Dienst
leisten, sollen bei einem Kreis oder einer Gemeinde die Aufgaben und die
Arbeitsweise der kommunalen Verwaltung kennen und verstehen lernen. Sie sollen
insbesondere erfahren, wie die Vertretungskörperschaften als Teil der
kommunalen Selbstverwaltung wirken.
Bei den Kreisen und Gemeinden lässt sich in besonderem Maße der, Umgang mit
Bürgerinnen und Bürgern üben und Verwaltung in der Dienstleistungsfunktion
bewusst machen. Die Beamtinnen und Beamten sollen ein möglichst vollständiges
Bild von Aufgaben und Tätigkeiten eines Kreises oder einer Gemeinde erhalten.
4.2
Gestaltung der Einführung bei den Kreisen und Gemeinden
Die Beamtinnen und Beamten sollen im Kreis oder in der Gemeinde nach einer
Einweisungszeit von l bis 2 Wochen regelmäßig zwei Funktionen wahrnehmen: die
Assistenz bei der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten und
die Dezernatsleitungsfunktion.
4.2.1
Zu Beginn der Einweisungszeit erhalten sie eine Übersicht über Organisation und
Geschäftsbetrieb der Verwaltung sowie über die Vertretungskörperschaften.
Ferner sollen sie mit den politischen, wirtschaftlichen, geschichtlichen,
geographischen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten des Kreises oder der
Gemeinde vertraut werden.
4.2.2
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte soll die Beamtinnen
und Beamten informativ und aktiv an den Aufgaben teilhaben lassen. Die
Beamtinnen und Beamten sollen an allen Sitzungen der Vertretungskörperschaft
und an möglichst vielen Sitzungen ihrer Ausschüsse und an allen
Dezernatsbesprechungen / Verwaltungskonferenzen teilnehmen. In diesen Gremien
haben sie gleichzeitig die Gelegenheit, in ihrer jeweiligen Funktion
entsprechende Beiträge zu leisten.
Den Beamtinnen und Beamten soll mindestens 14 Tage .lang der dienstliche
Schriftverkehr zugeleitet werden, der der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem
Hauptverwaltungsbeamten, ihrer allgemeinen Vertreter 1 oder ihrem allgemeinen
Vertreter vorgelegt wird.
Weiter sollen sie an der Vorbereitung wesentlicher Besprechungen, insbesondere
auch der Stadt- und Gemeindedirektorenkonferenzen, beteiligt werden.
Gelegentlich sollen ihnen repräsentative Verpflichtungen übertragen werden.
4.2.3
Als Dezernentin oder als Dezernent sollen sie in abgegrenzten Aufgabenbereichen
zwei oder mehrere Ämter eines oder mehrerer Dezernate in selbständiger Leitung
ausüben können.
In geeigneten Fällen können sie auch zur Vertretung abwesender Dezernentinnen
oder Dezernenten eingesetzt werden.
Sie sollen an der Aufstellung und Beratung des Haushaltsplans mitwirken.
Sie sollen auch Berichte der Rechnungsprüfung sehen, von Ergebnissen der
Tätigkeit der Rechnungsprüfung unterrichtet werden und an
Abschlussbesprechungen teilnehmen. Ferner sollen sie strukturpolitische und
planungsrechtliche Vorgänge sowie aktuelle kommunalpolitische
Schwerpunktaufgaben kennen lernen.
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte soll beim Einsatz
der Beamtinnen und Beamten auf deren fachliche Neigungen Rücksicht nehmen.
Die Beamtinnen und Beamten sollen auch die zu ihrem jeweiligen
Tätigkeitsbereich gehörenden Einrichtungen des Kreises oder der Gemeinde kennen
lernen.
4.2.4
Zum Ende der Einführungszeit erstellt die Hauptverwaltungsbeamtin oder der
Hauptverwaltungsbeamte einen, formlosen Befähigungsbericht. Er soll die
Tätigkeiten in beiden Funktionen würdigen und aussagen, ob und welche
.Fähigkeiten für eine leitende Tätigkeit in der Verwaltung vorhanden sind.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die
Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnittbewährt, besonders bewährt oder nicht
bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden, so
ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5. 1991 „Richtlinien für die
dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des
Innenministeriums" - SMB1. NW. 203034 Ziffer 10.3.1).
5
Einführung bei einer obersten Landesbehörde
Den Abschluss der Einführungszeit bildet die Abordnung an eine oberste
Landesbehörde. Außer zum Innenministerium können Abordnungen erfolgen zum
Ministerpräsidenten, Kultusministerium, Ministerium für Wissenschaft und
Forschung, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für
Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Ministerium für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft, Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr, Ministerium
für Bauen und Wohnen, Ministerium für Bundesangelegenheiten
in Bonn und Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann.
Eine Abordnung zum Landtag ist ebenfalls möglich.
5.2
In der obersten Landesbehörde sollen die Nachwuchskräfte die typischen Tätigkeiten
oberster Dienstbehörden aus eigener Mitarbeit kennen lernen. Außerdem soll der
Standortwechsel während der Einführungszeit die Mobilität der Nachwuchskräfte
fördern.
5.3
Gestaltung der Einführungszeit bei einer obersten Landesbehörde
5.3.1
Die Nachwuchskräfte werden während der Abordnung einem Referat der jeweiligen
obersten Landesbehörde zugewiesen. Dort können ihnen im Einzelfall auch
referatsübergreifende Tätigkeiten übertragen werden.
Sie sollen während dieser Zeit ein möglichst vollständiges Bild vom
Geschäftsablauf im Referat und der Zusammenarbeit mit anderen Referaten
erhalten. Insbesondere soll ihnen die Teilnahme an Dienstbesprechungen und
Rücksprachen ermöglicht und zeitweilig der Posteingang des Referats zugänglich
gemacht werden.
5.3.2
Dabei sollen sie nicht nur Einzelaufgaben erledigen, sondern auch an
grundsätzlicher Arbeit in Gesetz- und Verordnungsgebung
sowie beim Entwurf von Runderlassen beteiligt werden. Die Nachwuchskräfte
sollen auch an Minister- und Kabinettvorlagen sowie bei Stellungnahmen zu
Bundesratsvorlagen mitwirken. Sie sollen an Plenar- und Ausschusssitzungen des
Landtags teilnehmen.
Die Nachwuchskräfte sollen - über die ihnen jeweils zugewiesenen Aufgaben
hinaus - an einer möglichst großen Zahl von Besprechungen teilnehmen und dabei
die Konferenztechnik bei einer obersten Landesbehörde kennen lernen und im
Einzelfall auch selbst erproben.
5.3.3
Etwa zur Hälfte der Abordnungszeit führen die verantwortlichen
Referatsleiterinnen oder Referatsleiter, am Ende der Abordnungszeit die
Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter, ein Personalgespräch mit ihnen, in
dem der bisherige Verlauf der Tätigkeit bei einer obersten Landesbehörde
eingehend erörtert wird.
Nach Beendigung der Abordnung erstellt die Personalabteilung, unbeachtet der besonderen Regelungen für Aufstiegsbeamtinnen und
Aufstiegsbeamte nach dem RdErl. v. 10. 6. 1992 (SMB1. NW. 20300), einen ausführlichen formlosen „Befähigungsbericht".
Er soll die Tätigkeiten in der obersten Landesbehörde darstellen und eine
Aussage über Fähigkeiten, Kenntnisse und Leistungen enthalten.
Der Befähigungsbericht schließt mit der Aussage darüber, ob sich die
Beamtin/der Beamte im Einführungsabschnitt bewährt, besonders bewährt oder
nicht bewährt hat; kann die Bewährung noch nicht abschließend beurteilt werden,
so ist dies zu vermerken (vgl. Runderlass IM v. 25. 5. 1991 „Richtlinien für
die dienstliche Beurteilung der Beamten im Geschäftsbereich des
Innenministeriums" - SMB1. 203034 Ziffer 10.3.1).
6
Einführungsseminare und -tagungen
Einführungsseminare
Die Einführungsseminare sollen Kenntnisse über diejenigen Regelungen und
landespolitisch bedeutsame Ziele vermitteln, die für die Aufgabe und
dienstliche Stellung von Nachwuchskräften des höheren Dienstes besonders
bedeutsam, sind. Die Einführungsseminare fördern den Kontakt von Angehörigen
unterschiedlicher Verwaltungsbereiche und unterstützen damit die für
Führungskräfte erforderliche berufliche Mobilität. Die Seminare stehen dem
höheren Dienst aller Bereiche der Landesverwaltung offen. Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus kreisfreien Städten und Kreisen können zugelassen werden. Bei
der Zulassung wird auf eine nach Laufbahnen gemischte Zusammensetzung der
Gruppe geachtet.
An den Einführungsseminaren nehmen grundsätzlich alle Nachwuchskräfte des
höheren Dienstes teil. Eine Ausnahme bildet das Seminar 6.1.1, das von den
Aufstiegsbeamtinnen und -beamten nicht besucht wird.
Die Seminare sollen in der unter Ziffer 6.1.1 bis Ziffer 6.1.4 dargestellten
Reihenfolge besucht werden. Die Teilnehmerinnen und -teilnehmer sind mit der
Anmeldung zum Seminar für dessen Dauer von allen dienstlichen Aufgaben im
Rahmen ihrer Dezernats-/ Referatstätigkeit freigestellt.
Folgende Seminare sind
vorgesehen:
Grundlagen des Verwaltungshandelns Dauer: zwei Wochen Themen:
- Organisation der Landesverwaltung
- Geschäftsordnung
- persönliche Arbeitstechnik
- Haushaltsrecht
- Personalvertretungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Frauenförderung
- Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen
- Einsatz der EDV in der Landesverwaltung
- Datenschutz
- Verwaltung im gesellschaftlichen Kontext
- Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
6.1.2
Kommunikation und Führung Dauer: zwei Wochen Themen:
- Grundlagen der menschlichen
Kommunikation, verbales und nonverbales Verhalten der Geschlechter
- Gesprächsführung
- Gesprächsarten (Kritik-, Konflikt-, Informations- und Beratungsgespräch etc.)
- Verhandlungsführung/Moderation
- Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen
- Rede/Vortrag
- Führungsziele
- Führungsmittel (Pflege und Erhalt von Motivation, Zielvereinbarung,
Information, Delegation und Kontrollmechanismen sowie deren erwünschte und
unerwünschte Auswertungen)
- Führungsprobleme von Berufsanfängerinnen und .Berufsanfängern
6.1.3
Personalwesen
Dauer: eine Woche Themen:
- Beamtenrecht
- Tarifrecht
- Beurteilungswesen
- Personalhaushalt/Personalwirtschaft
Die Seminare sind innerhalb folgender Zeiträume zu besuchen:
- 6.1.1 innerhalb der ersten 5 Monate nach der Einstellung,
- 6.1.2 innerhalb der ersten 10 Monate nach der Einstellung,
- 6.1.3 bis zum Abschluss der Einführungszeit
Einführungstagungen
Die Einführungstagungen finden jährlich statt, sie
sollen die vielfältigen Bezüge der Verwaltung zu Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft verdeutlichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben
Gelegenheit, aktuelle, gesellschaftlich relevante Probleme zu diskutieren.
An den Einführungstagungen können alle
Nachwuchskräfte des höheren Dienstes der Landesverwaltung teilnehmen. Beschäftigte
der Kreise und kreisfreien Städte können zugelassen werden. An den Einführungstagungen nehmen alle Nachwuchskräfte bis zum
Abschluss der Einführungszeit teil. Sie sind für die Dauer der Tagung von allen
sonstigen dienstlichen Aufgaben zu befreien.
Die Einführungsseminare und -tagungen führt die
Fortbildungsakademie des Innenministeriums durch.
Die Entsendung zu Fortbildungsreisen führen während der gesamten
Einführungszeit die Stammdienststellen durch.
II.
(entfallen; Änderungsvorschrift)
MBl. NRW. 1994 S. 831.