Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 52 vom 14.7.2021 Seite 877 bis 892
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg
Bekanntmachung
des Inkrafttretens
des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches
Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut
für Biodiversität der
Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des
Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg
Nachdem am 22. Juni 2021 die Ratifikationsurkunden der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht waren, ist der Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg gemäß seines Artikels 8 Absatz 1 Satz 2 am 22. Juni 2021 in Kraft getreten.
Düsseldorf, 29. Juni 2021 Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Armin L a s c h e t
GV. NRW. 2021 S. 889