Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 6 vom 9.4.2019 Seite 139 bis 158
Änderungstarifvertrag Nr. 8 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen - B 4420 – 1 – IV - |
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Änderungstarifvertrag Nr. 8 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen - B 4420 – 1 – IV -
20319
Änderungstarifvertrag Nr. 8
zum Tarifvertrag
für Auszubildende der Länder
in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
(TVA-L BBiG)
Bekanntmachung des Ministeriums der
Finanzen
- B 4420 – 1 – IV -
Vom 22. März 2019
Den nachstehenden Tarifvertrag, zur Änderung des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12. Oktober 2006 (MBl. NRW. S. 742), der zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. Juli 2017 (MBl. NRW. S. 723) geändert worden ist, gebe ich bekannt:
Änderungstarifvertrag Nr. 8
zum Tarifvertrag
für Auszubildende der Länder
in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
(TVA-L BBiG)
Vom 30. Oktober 2018
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und*)
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
_______________
*)
Gleichlautende Tarifverträge sind abgeschlossen worden mit
a) ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- Bundesvorstand -,
diese zugleich handelnd für
- Gewerkschaft der Polizei,
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
und
b) mit dbb beamtenbund und tarifunion.
§ 1
Änderung des TVA-L BBiG
Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12. Oktober 2006, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 17. Februar 2017, wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Buchstabe a werden nach dem Wort „Altenpflegehilfe“ die Wörter „und nach dem Notfallsanitätergesetz“ angefügt.
b) Nach Buchstabe a wird folgender neuer Buchstabe b eingefügt:
„b) Schülerinnen/Schüler, die
in den in der Anlage zum TVA-L Gesundheit
aufgeführten Gesundheitsberufen ausgebildet werden,“
c) Die bisherigen Buchstaben b, c und d werden Buchstaben c, d und e.
2.
In § 15 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „für den Kalendermonat, in dem den Ausbildenden“ durch die Angabe „für den Kalendermonat, in dem dem Ausbildenden“ ersetzt.
3.
In § 16 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1“ durch die Angabe „§ 3 Absätze 1 und 2“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
- MBl. NRW. 2019 S. 145