Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 6 vom 9.4.2019 Seite 139 bis 158

Ungültigkeitserklärung eines Schulsiegels Bekanntmachung der Stadt Rheinberg
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Ungültigkeitserklärung eines Schulsiegels Bekanntmachung der Stadt Rheinberg

III.

Ungültigkeitserklärung eines Schulsiegels

Bekanntmachung der Stadt Rheinberg

Vom 13. Februar 2019

Bei der Gemeinschaftsgrundschule Am Bienenhaus, Millinger Str. 53, 47495 Rheinberg, ist das nachstehend näher bezeichnete Siegel in Verlust geraten. Dieses Siegel wird daher für ungültig erklärt.

Hinweise, die zur Auffindung des Siegels führen können, sowie Anhaltspunkte für unbefugte Benutzung bitte ich unmittelbar der Stadt Rheinberg, Fachbereich 40, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg, mitzuteilen.

Beschreibung des Schulsiegels:

Gummistempel, Durchmesser 34 mm

Landeswappen im inneren Kreis

Beschriftung oberhalb des Wappens „Städt. Gem.-Grundschule „Am Bienenhaus“ – Primarstufe“

Beschriftung unterhalb des Wappens „Rheinberg-Millingen

Rechts und links neben dem Landeswappen jeweils ein Stern

Der Bürgermeister der Stadt Rheinberg

Frank  T a t z e l

- MBl. NRW. 2019 S. 157