Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 74 vom 29.12.1998 Seite 1367 bis 1374

Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten

673

Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten

auf dem Gebiet der Verteidigungslasten

RdErl. des Finanzministeriums v. 8.7.1998 -

VV 7190 - 2 - III A 5

Mein RdErl. v. 3.2.1977 (SMBl. NW. 673) wird mit Wirkung vom
1. Juli 1998 wie folgt neu gefasst:

1
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Delegationsrundschreiben vom 17.12.1976 (MinBlFin 1977 S. 13) die Prozessvertretung bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der Verteidigungslasten den zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.

2
Das vorgenannte Delegationsrundschreiben ist als Anlage abgedruckt.

3
Meine Vertretung übertrage ich aufgrund der mir vom Bundesministerium der Finanzen eingeräumten Befugnis auf die/ den zuständige/n

3.1
Stadt Köln und Kreis Lippe

bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der Stationierungs- und Truppenschäden (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung)

3.2
Kreis Soest

bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Aufgabenbereich der bei den ausländischen Streitkräften und den NATO-Hauptquartieren beschäftigten Arbeitnehmer (einschließlich Maßnahmen einer Zwangsvollstreckung)

3.3
Bezirksregierung Detmold

in Verfahren 1. und 2. Instanz bei Rechtsstreitigkeiten nach Nr. 3.1 wegen Ansprüchen der eigenen Stadt/des eigenen Kreises oder von juristischen Personen, deren Anteile sich zu mehr als 50 v.H. in ihrer/seiner Hand befinden.

4
Bei Rechtsstreitigkeiten, in denen das Land als Partei beteiligt oder sonst vom Ausgang des Rechtsstreites betroffen ist, hat das Bundesministerium der Finanzen die Vertretungsbefugnis allgemein der zuständigen Oberfinanzdirektion - VdF - übertragen.

Anlage wurde vom Verfasser nicht als elektronische Datei angeliefert.

MBL. NRW. 1998 S. 1370