Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 28 vom 14.5.1999 Seite 509 bis 528
Der Landeswahlbeauftragte für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen im Lande Nordrhein-Westfalen |
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Der Landeswahlbeauftragte für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
Der Landeswahlbeauftragte für die
Durchführung der Sozialversicherungswahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung Nr. 22
Verzeichnis der Versicherungsträger, bei denen Wahlen
mit Stimmabgabe stattfinden
(Nachtrag zur Bekanntmachung Nr. 18)
Bek. v. 9. 4. 1999
Zur Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung gebe ich ergänzend zu meiner Bekanntmachung Nr. 18 vom 05. März 1999 bekannt, dass bei dem nachfolgend aufgeführten Versicherungsträger der gesetzlichen Krankenversicherung eine Wahl mit Stimmabgabe stattfindet. Wahlhandlungen finden nur für die Gruppe der Versicherten statt.
Versicherungsträger |
Wahlkennziffer |
BKK Rheinische Kalksteinwerke GmbH |
505 |
Ich weise darauf hin, dass sich der Bereich dieser Betriebskrankenkasse auf die Betriebsstätten der Rheinischen Kalksteinwerke GmbH und der Wülfrather Zement GmbH in Wülfrath, Sötenich/Eifel und Duisburg beschränkt.
Essen, den 09. April 1999
Der Landeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen
S c h ü r m a n n
MBl. NRW. 1999 S. 527