Abnahme der Jahresrechnung des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2001 und Entlastung des Verbandsvorstehers
II.
Abnahme der Jahresrechnung
des Zweckverbandes VRR für das Haushaltsjahr 2001
und Entlastung des Verbandsvorstehers
Die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat in der Sitzung
am 04. Dezember 2002 die Abnahme der Jahresrechnung 2001 beschlossen und dem
Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung erteilt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 94 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 8 des
Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit öffentlich bekannt gemacht.
Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht können
innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des
Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Essen, Rathaus, Ribbeckstraße 15,
Raum 15.25, eingesehen werden.
Essen,
den Januar 2003
HubertG l e i x n e r
Geschäftsführer
- MBl. NRW. 2003 S. 197
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