Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 37 vom 23.8.2005 Seite 915 bis 934

Jahresabschlüsse 2002 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 4.8.2005
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Jahresabschlüsse 2002 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland vom 4.8.2005

Jahresabschlüsse 2002
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
und der Krankenhauszentralwäschereien

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
vom 4.8.2005

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 18.12.2003 die Jahresabschlüsse 2002 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld und Viersen sowie den Jahresabschluss 2002 der Krankenhauszentralwäschereien des LVR festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:

1
Verwendung der Bilanzgewinne bzw. des Jahresüberschusses der Rheinischen Heilpädagogischen Heime

1.1
HPH Bedburg-Hau

Der Bilanzgewinn in Höhe von 7.120,00 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.2
HPH Bonn

Der Jahresüberschuss in Höhe von 39,00 Euro wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2001 in Höhe von 167.442,45 Euro zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 167.481,45 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.3
HPH Düren

Der Jahresüberschuss in Höhe von 25.641,05 Euro wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2001 in Höhe von 18.786,58 Euro zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 44.427,63 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.4
HPH Langenfeld

Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.673,02 Euro wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2001 in Höhe von 26.279,76 Euro zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 32.952,78 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.5
HPH Viersen

Der Bilanzgewinn in Höhe von 46.187,30 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2
Vortrag des Bilanzgewinnes der Krankenhauszentralwäschereien des LVR

Der Bilanzgewinn der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.2002 in Höhe von 4.269,01 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2003 vorgetragen.

Die abschließenden Vermerke der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Köln
hat am 25. Juni 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 12. Februar 2004

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

R o s e n o w


Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Köln
hat am 25. Juni 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bonn, Bonn,  für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 11. Februar 2004

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

R o s e n o w


Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses  zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Köln
hat am 30. Juni 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren, Düren, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagennachweis erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 12. Februar 2004

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

R o s e n o w


Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Köln
hat am 8. Juli 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Langenfeld für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 12. Februar 2004

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

R o s e n o w


Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Köln
hat am 9. Juli 2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 12. Februar 2004

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

R o s e n o w


Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhandgesellschaft mbH hat am 14.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäschereien sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Krankenhauszentralwäschereien und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 4. Januar 2005

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

R o t h e r m e l


Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung bis zur Feststellung der folgenden Jahresabschlüsse während der Dienststunden, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, beim Landschaftsverband Rheinland, Köln - Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220, eingesehen werden.

Köln, den 4. August 2005

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

- MBl. NRW. 2005 S. 931