Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 50 vom 25.11.2005 Seite 1303 bis 1314

Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gemäß § 39 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 3.11.2005 - 324.6.08.09.01-2796/05 -
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Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gemäß § 39 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 3.11.2005 - 324.6.08.09.01-2796/05 -

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Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge
gemäß § 39 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe

RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familie,
Frauen und Integration v. 3.11.2005
- 324.6.08.09.01-2796/05 -

Mein RdErl. vom 10.10.2000 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:

1
In Nr. 1 Abs. 1 wird die Tabelle wie folgt gefasst:

materielle                    Kosten der               Gesamtbetrag
Aufwendungen            der Erziehung

für Kinder bis zum
vollendeten 7. Lebensjahr              
426,-- €                       204,-- €                       630,-- €

für Kinder vom vollendeten
7. Lebensjahr bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr            
489,-- €                       204,-- €                       693,-- €

für Jugendliche ab dem
vollendeten 14. Lebensjahr
bis zum vollendeten
18. Lebensjahr und junge
Volljährige im Einzelfall                 
595,-- €                       204,-- €                       799,-- €

2
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

- MBl. NRW. 2005 S. 1310