Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 9 vom 23.3.2007 Seite 157 bis 170
Berichtigung der Liste der Technischen Baubestimmungen |
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Berichtigung der Liste der Technischen Baubestimmungen
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Berichtigung der
Liste der Technischen Baubestimmungen
RdErl. d. Ministeriums für Bauen
und Verkehr
v. 9.3.2007; VI A 3 – 408
Die
mit RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 8.11.2006, Az. VI A 3 – 408
eingeführte Liste der Technischen Baubestimmungen (MBl. NRW. 2006 S. 582) ist
zu berichtigen. Die in Anlage 3.1/10 enthaltene Tabelle 31 sowie die Ziffern
3.13.2.2 und 3.13.2.3 erhalten folgende Fassung:
Zu
DIN 4102-22
Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
1 Zu Abschnitt 5.2:
1.2 3.13 erhält folgende Fassung:
Tabelle 31: Mindestdicke und Mindestachsabstand von Stahlbetonstützen aus
Normalbeton
3.13.2.2 Der
Ausnutzungsfaktor α1 ist das Verhältnis des Bemessungswertes
der vorhandenen Längskraft im Brandfall NEd,A nach DIN
1055-100:2001-03, Abschnitt 8.1 zu dem Bemessungswert der Tragfähigkeit NRd
nach DIN 1045-1. Bei planmäßig ausmittiger Beanspruchung ist für die Ermittlung
von α1 von einer konstanten Ausmitte auszugehen.
3.13.2.3 Tabelle
31 gilt für Stützen mit Rechteckquerschnitt und Längen zwischen den
Auflagerpunkten bis 6 m und für Stützen mit Kreisquerschnitt und Längen
zwischen den Auflagerpunkten bis 5 m."
- MBl. NRW. 2007 S. 166