MBl. NRW. 2020 S. 882
I
Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz (Richtlinien investiver Naturschutz- Managementpläne)“
791
Änderung der
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Erhaltung, Wiederherstellung
und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und zur Erstellung von
Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz
(Richtlinien investiver Naturschutz- Managementpläne)“
Runderlass des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
III 4.941.02.00
Vom 9. Dezember 2020
1
Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 29. Juli 2015 (MBl. NRW. S. 506), der zuletzt durch Runderlass vom 30. Oktober 2017 (MBl. NRW. S. 1011) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 5.2.1 wird wie folgt gefasst:
„5.2.1
Flächen, für die eine Rechtsverpflichtung zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes besteht und die im Verzeichnis nach § 34 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes erfasst sind“.
2. In Nummer 9 Satz 3 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2020 S. 882