MBl. NRW. 2021 S. 173
II
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2021
II.
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
nach Maßgabe des Landeshaushalts 2021
Gemeinsame Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung–
– 303-47.04.03/01-2542/21 –
und des Ministeriums der Finanzen
– KomF-5010- 21 – I D 4 –
Vom 16. März 2021
Gemäß § 22 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 vom 17. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1241) geben wir die haushaltsmäßige Zuordnung und die Zweckbestimmung mit den Haushaltsansätzen für die Zuweisungen bekannt, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021 vom 17. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1262) gewährt werden sollen.