MB.NRW 2025 Nr. 142
Dritte Änderung der FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Vom 30. Oktober 2025
1
Die FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy vom 5. Dezember 2023 (MBl. NRW. S. 1522), die zuletzt durch Runderlass vom 11. November 2024 (MBI. NRW. S. 1029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Ausgaben für neue und innovative Technologien sowie Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft gemäß Artikel 47 beziehungsweise 17 der AGVO“
2. In Nummer 5.3.1 wird die Überschrift wie folgt gefasst:
„5.3.1
Zuschuss für neue und innovative Technologien sowie Investitionen nach Nr. 2.1“.
3. Nach Nummer 5.3.1.1 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Voraussetzung für die Förderung ist die je Fördereuro erreichte Treibhausgas-Einsparung pro Jahr („Fördereffizienz“). Die Zuwendung darf den Betrag von 500 Euro je Tonne erwarteter jährlicher CO2e-Einsparung nicht übersteigen. Bei neuen und innovativen Technologien findet die Regelung in den Sätzen 2 und 3 keine Anwendung.“
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
MB.NRW 2025 Nr. 142