MB.NRW 2025 Nr. 216
Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
vom 28. März 1981
in der Fassung vom 15. November 2025
Bekanntmachung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Vom 15. Dezember 2025
I
Aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes NRW vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 75) hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in ihrer Sitzung am 15. November 2025 folgende Änderungen der Verwaltungsgebührenordnung beschlossen.
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Buchstabe F Ziffer 4 wie folgt neu gefasst:
„4. Die durchzuführende Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildungsnachweise“
b) In Buchstabe F die bisherige Ziffer 4 wird Ziffer 4.1.
c) Buchstabe F Ziffer 4.2 wie folgt neu gefasst:
„4.2 Für die Erstellung von Gutachten zur Prüfung der Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung in
Drittstaaten im Rahmen der Übertragung durch das
Land NRW werden Auslagen in der tatsächlich
entstandenen und erforderlichen Höhe erhoben.“
d) Buchstabe F Ziffer 4.3 wie folgt neu gefasst:
„4.3 Zur Deckung dieser Auslagen erhebt die Ärztekammer
Westfalen-Lippe einen hinreichenden Vorschuss bei den
Antragstellenden.“
II
Die vorstehende Änderung der Verwaltungsgebührenordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Münster, den 17. November 2025
Der Präsident
Dr. med. Johannes Albert G e h l e
Genehmigt.
Düsseldorf, den 11. Dezember 2025
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az: G. 0921
Im Auftrag
H a m m
Die vorstehende Änderung der Verwaltungsgebührenordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im „Westfälischen Ärzteblatt“ sowie auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekanntgemacht.
Münster, den 15. Dezember 2025
Der Präsident
Dr. med. Johannes Albert G e h l e
MB.NRW 2025 Nr. 216