MB.NRW 2026 Nr. 149
Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II A.6 - II-2- 63.05.07.03
Vom 15. Juni 2026
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Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere vom 20. September 2021 (MBl. NRW. S. 801), die zuletzt durch Runderlass vom 15. August 2023 (MBl. NRW. S. 957) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 7.1 Sätze 1 und 2 werden durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Die Zuwendungen sind jährlich vor den Arbeiten beziehungsweise Tätigkeiten für das geförderte Vorhaben von den Zuwendungsempfangenden mit Antrag und den erforderlichen Unterlagen nach vorgegebenem Muster bei der Bewilligungsbehörde auf elektronischem Wege zu beantragen.
Mit dem Antrag erklärt die oder der Zuwendungsempfangende, dass ihr oder ihm Vollmachten der oder des Endbegünstigten über die Wahrnehmung der Vertretungsbefugnis für die Antragstellung im Verwaltungsverfahren vorliegen.“
2. In Nummer 9 wird die Angabe „31. Dezember 2026“ durch die Angabe „30. Juni 2030“ ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.