MB.NRW 2026 Nr. 162
Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
vom 15. November 2025
Aufgrund des § 42 Absatz 1 Satz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2022 (GV. NRW. S. 417), hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in ihrer Sitzung am 15. November 2025 die auf ihrer Homepage zu veröffentlichende Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen, die am 12. Januar 2026 ausgefertigt wurde und durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2026 genehmigt worden ist.
Die Änderung der Weiterbildungsordnung vom 15. November 2025 tritt am ersten Tag des Folgemonats nach der Veröffentlichung in Kraft.
Der Normtext wird aufgrund der am 29. Mai 2026 erteilten Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht nach § 23 Absatz 3 Heilberufsgesetz nicht abgedruckt, kann jedoch unter dem Link „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Internetseite der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) eingesehen werden.
Ausgefertigt:
Münster, den 12. Januar 2026
Dr. med. Johannes Albert G e h l e
Präsident
Genehmigt:
Düsseldorf, den 29. Mai 2026
Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
AZ: G 0921
Im Auftrag
H a m m
Ausgefertigt:
Die am 15. November 2025 von der Kammerversammlung beschlossene und am 29. Mai 2026 genehmigte Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, wird im Internet auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Ausgefertigt:
Münster, den 22. Juni 2026
Dr. med. Johannes Albert G e h l e
Präsident