MB.NRW 2026 Nr. 167
Änderung der Beitragsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 21. März 2026
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 21. März 2026 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 81) geändert worden ist, die folgende Änderung der Beitragsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 18. Oktober 1986 (MBl. NRW. S. 1779), die zuletzt durch Beschluss vom 18. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 808) geändert worden ist, beschlossen.
Artikel 1
Die Beitragsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe wird wie folgt geändert:
§ 3 wird durch folgenden § 3 ersetzt:
„§ 3
Einkünfte
(1) Die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 2 sind entsprechend den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu ermitteln. Als Einkünfte sind insbesondere zu verstehen:
a) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, somit der Gewinn aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit, ermittelt aus den Betriebseinnahmen (Umsatz) abzüglich der Betriebsausgaben,
b) Einkünfte aus nichtselbständiger ärztlicher Tätigkeit, ermittelt aus dem Bruttoarbeitslohn abzüglich der Werbungskosten,
c) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, soweit diese im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen, ermittelt aus den Betriebseinnahmen (Umsatz) abzüglich der Betriebsausgaben,
d) Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit diese im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen, insbesondere die Gewinnanteile aus (Kapital-) Gesellschaften.
Die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit dürfen nicht um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§§ 10, 33, 33 a EStG) gemindert werden.
(2) Werden Einkünfte aus mehreren in Absatz 1 genannten Einkunftsarten erzielt, ist die Summe dieser Einkünfte anzusetzen.
(3) Versorgungsbezüge nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen, Renten aus der Sozialversicherung und vergleichbare Leistungen, zum Beispiel aus der Ärzteversorgung, bleiben außer Ansatz.“
Artikel 2
Diese Änderung der Beitragsordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Münster, den 23. März 2026
Dr. med. Johannes Albert G e h l e
Präsident
Genehmigt.
Düsseldorf, den 18. Juni 2026
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
H a m m
Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Internet auf der Homepage der Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gemacht.
Münster, den 27. Juni 2026
Dr. med. Johannes Albert G e h l e
Präsident