MB.NRW 2026 Nr. 173
Änderung der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
vom 24. Mai 2024
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2022 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 81) geändert worden ist, die folgende Änderung der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 357), die zuletzt durch Beschluss vom 21. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 812, ber. S. 894) geändert worden ist, beschlossen.
Artikel 1
Die Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 357), die zuletzt durch Beschluss vom 21. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 812, ber. S. 894) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird der Absatz zwischen den beiden Sätzen 1 und 2 aufgehoben.
2. § 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen nimmt die sich aus dem Heilberufsgesetz ergebenden Aufgaben wahr, insbesondere
1. wahrt sie die beruflichen Interessen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit,
2. erstellt sie eine Berufsordnung und überwacht die Berufspflichten der Kammerangehörigen,
3. fördert sie die Weiterentwicklung des hohen Qualifikationsniveaus der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und kann Qualitätssicherungsmaßnahmen, berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Zusatzqualifikationen organisieren und bescheinigen,
4. fördert sie die Kooperation zwischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und den anderen Heil- und Heilhilfsberufen sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit weiteren Professionen,
5. wirkt sie auf ein gedeihliches berufliches Verhältnis unter den Kammerangehörigen hin,
6. schlichtet sie Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, soweit nicht andere Stellen zuständig sind,
7. leitet sie bei Bedarf Verfahren zur Begutachtung von Behandlungsfehlern ein.
8. schafft sie für Kammerangehörige und deren Familienmitglieder Fürsorgeeinrichtungen, Versorgungseinrichtungen kann sie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde schaffen,
9. nimmt sie zu den Fragen, die den Beruf und das Fachgebiet der Kammerangehörigen betreffen, fachkundig Stellung,
10. wirkt sie auf eine ständige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung hin,
11. fördert sie die Weiterentwicklung der Psychotherapie und nimmt zu Fragen der Ausbildung Stellung,
12. unterstützt sie den öffentlichen Gesundheitsdienst,
13. übermittelt sie den zuständigen Behörden und Körperschaften An- und Abmeldungen von Kammerangehörigen.“.
3. In § 7 Absatz 2 wird die Angabe „bzw.“ durch das Wort „oder“ ersetzt.
4. In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „gem.“ durch das Wort „gemäß“ ersetzt.
5. § 11 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „bzw.“ durch das Wort „oder“ ersetzt und es wird der Absatz zwischen den beiden Sätzen 5 und 6 aufgehoben.
b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
c) In Absatz 5 wird jeweils die Angabe „bzw.“ durch das Wort „oder“ ersetzt.
d) in Absatz 6 Satz 2 wird die Angabe „1/3“ durch die Wörter „ein Drittel“ ersetzt.
6. In § 12 Nummer 6 wird die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
7. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift und in den Absätzen 1, 2, 3 und 4 wird jeweils die Angabe „bzw.“ durch das Wort „oder“ ersetzt.
b) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „außerhalb der laufenden Geschäfte“ gestrichen und in Satz 2 werden nach dem Wort „Kammer“ die Wörter „außerhalb der laufenden Geschäfte“ eingefügt.
8. In § 14 Absatz 1 wird die Angabe „bzw.“ durch das Wort „oder“ und die Wörter „der/dem Protokollantin/en“ durch die Wörter „der Protokollantin oder dem Protokollanten“ ersetzt.
9. In § 17 Satz 1 wird die Angabe „NRW“ durch die Wörter „Nordrhein-Westfalen“ ersetzt.
10. In § 18 wird das Wort „2/3 Mehrheit“ durch das Wort „Zweidrittelmehrheit“ ersetzt.
11. In § 19 werden in der Überschrift die Wörter „In-Kraft-Treten“ durch das Wort „Inkrafttreten“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Ausgefertigt.
Düsseldorf, den 10. Juli 2024
Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Gerhard H ö h n e r
Genehmigt.
Düsseldorf, den 30. Januar 2026
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
H a m m
Die vorstehende Änderung der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wird hiermit zur Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigt.
Düsseldorf, den 21. April 2026
Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Andreas P I C H L E R