MB.NRW 2026 Nr. 174
Änderung der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
vom 24. Mai 2024
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2022 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 81) geändert worden ist, die folgende Änderung der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 357), die zuletzt durch Beschluss vom 21. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 812, ber. S. 894) geändert worden ist, beschlossen.
Artikel 1
Die Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 357), die zuletzt durch Beschluss vom 21. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 812, ber. S. 894) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 9 werden dem Absatz 5 folgende Sätze angefügt: „Die Kammerversammlung kann für die Dauer ihrer Amtsperiode beschließen, dass an den Sitzungen bestimmter Ausschüsse jeweils eine der als PiA-Vertretung NRW gewählten Personen, die sich in der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, zum Psychologischen Psychotherapeuten, zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befindet, als Gast mit Rederecht und Entschädigung nach der Reisekosten- und Entschädigungsordnung teilnehmen darf. Dies gilt nicht für den Finanzausschuss. Nach einer Beschlussfassung nach Satz 4 bestimmen die als PiA-Vertretung NRW gewählten Personen in eigener Verantwortung, wer aus ihrer Mitte an welchen Ausschusssitzungen teilnimmt und teilen dies dem Kammervorstand mit, der die Kammerversammlung und die entsprechenden Ausschüsse hiervon unterrichtet. Die Kammerversammlung kann durch Beschluss bestimmte Personen von der Sitzungsteilnahme nach Satz 4 ausschließen. Der Ausschuss kann beschließen, die als Gast teilnehmende Person von der Teilnahme einzelner Tagesordnungspunkte auszuschließen.“
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Ausgefertigt.
Düsseldorf, den 10. Juli 2024
Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Gerhard H ö h n e r
Genehmigt.
Düsseldorf, den 30. Januar 2026
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
H a m m
Die vorstehende Änderung der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wird hiermit zur Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigt.
Düsseldorf, den 21. April 2026
Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Andreas P i c h l e r