MB.NRW 2026 Nr. 176
Änderung der Geschäftsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
vom 24. Mai 2024
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2022 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 81) geändert worden ist, die folgende Änderung der Geschäftsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 355), die zuletzt durch Beschluss vom 31. Oktober 2020 (MBl. NRW. 2021 S. 87) geändert worden ist, beschlossen.
Artikel 1
Die Geschäftsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 355), die zuletzt durch Beschluss vom 31. Oktober 2020 (MBl. NRW. 2021 S. 87) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Ebenso sind die nach § 10 Absatz 1 genannten Personen zum Wort berechtigt.“
b) In dem neuen Satz 4 werden die Wörter „Geladene Gäste“ durch die Wörter „Andere geladene Gäste“ ersetzt.
2. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Dem Wortlaut wird folgender Absatz vorangestellt:
„(1) Die drei als PiA-Vertretung NRW gewählten Personen, die sich in der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, zum Psychologischen Psychotherapeuten, zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befinden, werden als Gäste mit Rederecht und mit Entschädigung nach der Reisekosten- und Entschädigungsordnung zu den Sitzungen der Kammerversammlung eingeladen.“
b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 2 und die Angabe „§ 8 Abs. 1 Sätze 3, 4“ werden durch die Angabe „§ 8 Absatz 1 Sätze 3, 4 und 5“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Ausgefertigt.
Düsseldorf, den 10. Juli 2024
Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Gerhard H ö h n e r
Genehmigt.
Düsseldorf, den 30. Januar 2026
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
H a m m
Die vorstehende Änderung der Geschäftsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wird hiermit zur Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigt.
Düsseldorf, den 21. April 2026
Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Andreas P i c h l e r