MB.NRW 2026 Nr. 183
Strategische Umweltprüfung
im Rahmen der Bewerbung der Region Rheinisches Revier
als Net Zero Valley nach Verordnung (EU) 2024/1735 Artikel 17
Äußerungsfrist für die Öffentlichkeit bis 10. August 2026
im Rahmen der Bewerbung der Region Rheinisches Revier
als Net Zero Valley nach Verordnung (EU) 2024/1735 Artikel 17
Äußerungsfrist für die Öffentlichkeit bis 10. August 2026
Bekanntmachung
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Vom 9. Juli 2026
Im Rahmen der Bewerbung der Region als künftiges „Net Zero Valley Rheinisches Revier“ durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist für dieses Vorhaben zwingend eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Diese Anforderung ergibt sich aus Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EU) 2024/1735 („Net-Zero Industry Act“), ABl. L, 2024/1735 vom 28. Juni 2024 (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1735/oj/deu).
Alle initialen Netto-Null-Wirtschaftsflächen sind in den Regionalplänen der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln verortet und entsprechen den dort festgelegten Kategorien gewerblicher Entwicklungsflächen. Im Rahmen der Regionalplanung wurden sie bereits einer standardmäßigen Umweltprüfung unterzogen.
Weiterführende Informationen zur Bewerbung der Region als künftiges Net Zero Valley (insbesondere das Bewerbungsdokument der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH auf „Anerkennung als Net Zero Acceleration Valley“) sind im Internet unter der Adresse https://www.rheinisches-revier.de/net-zero-valley frei zugänglich.
Im Rahmen des SUP-Verfahrens wurde ein Umweltbericht nach § 40 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (BGBl. I 2021 S. 540) erstellt. Dieser beschreibt und bewertet die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens. Nach §§ 41 und 42 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sind sowohl die Öffentlichkeit als auch die betroffenen Behörden in diesem Verfahrensschritt zur Beteiligung aufgefordert. (https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/)
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, den Umweltbericht mit den zugehörigen Anhängen A und B in der Zeit
vom 10. Juli 2026 bis einschließlich 10. August 2026
im Internet unter der Adresse https://beteiligung.nrw.de/k/1025425 einzusehen. Zusätzlich wird eine Einsicht in Papierform, jeweils montags und mittwochs zwischen 9:00 und 15:30 Uhr am Empfang der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH, Am Brainergy Park 6 in 52428 Jülich, angeboten. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer +49 2461 7039610 erforderlich. Erläuterungen können vor Ort nicht gegeben werden.
Stellungnahmen zum Umweltbericht können bis einschließlich 10. August 2026 über das Internetportal Beteiligung NRW abgegeben werden: https://beteiligung.nrw.de/k/1025425
Zuständig für das vorliegende Verfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Hausanschrift: Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf. Dort sind weitere relevante Informationen erhältlich und es können Äußerungen oder Fragen eingereicht werden. Eine mögliche Ausweisung der Region Rheinisches Revier als Net Zero Valley nach Verordnung (EU) 2024/1735 Artikel 17 erfolgt durch einen Ausweisungsbeschluss der Landesregierung.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.