MB.NRW 2026 Nr. 238
Aufhebung von Runderlassen
aus den Bereichen Landgestüt, Milch- sowie Vieh- und Fleischwirtschaft
aus den Bereichen Landgestüt, Milch- sowie Vieh- und Fleischwirtschaft
Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vom 28. August 2026
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Der Runderlass „Entgeltordnung des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts, Warendorf“ vom 14. November 2001 (MBl. NRW. S. 1572) wird aufgehoben.
Der Runderlass „Sachkundeprüfung nach der Milch-Sachkunde-Verordnung“ vom 27. Juli 1995 (MBl. NRW. S. 1388) wird aufgehoben.
Der Runderlass „Festlegung von Preisgebieten auf Grund der Vierten Durchführungsverordnung zum Vieh- und Fleischgesetz“ vom 11. Januar 1984 (MBl. NRW. S. 108) wird aufgehoben.
Der Runderlass „Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und für die Gewichtsfeststellung“ vom 31. Mai 1991 (MBl. NRW. S. 920) wird aufgehoben
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.