MB.NRW 2026 Nr. 261
Bekanntmachung der Wildnisentwicklungsgebiete „Siebengebirge, Tranche 2“, „Wälder auf dem Leuscheid, Tranche 2“ und „Zerkall“
Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
III-5-63.06.12-21
Vom 16. September 2026
Hiermit werden nach § 40 Absatz 3 Satz 3 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 16 des Gesetzes vom 11. März 2025 (GV. NRW. S. 288) geändert worden ist, die Wildnisentwicklungsgebiete „Siebengebirge, Tranche 2“ (WG-SU-0011) und „Wälder auf dem Leuscheid, Tranche 2“ (WG-SU-0010) im Rhein-Sieg-Kreis sowie das Wildnisentwicklungsgebiet „Zerkall“ (WG-DN-0003) im Kreis Düren bekanntgegeben.
Mit dieser Veröffentlichung sind die Wildnisentwicklungsgebiete gemäß § 40 Abs. 1 Satz 6 Landesnaturschutzgesetz als Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224) geändert worden ist, gesetzlich geschützt. Die mit dieser Unterschutzstellung verbundenen Verbote ergeben sich aus § 40 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz.
Die Abgrenzungen der neuen Wildnisentwicklungsgebiete sind in den Karten in den Anlage 2 bis 4 dargestellt. Darüber hinaus können die Abgrenzungen der Wildnisentwicklungsgebiete in Nordrhein-Westfalen im Internet eingesehen werden unter: https://wildnis.naturschutzinformationen.nrw.de.