MB.NRW 2026 Nr. 275
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 42 UVPG im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für die Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Vom 1. Oktober 2026
Der Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes wird gemäß § 19 Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erstmalig aufgestellt. Er bildet die Grundlage für langfristige Entscheidungen über Infrastrukturmaßnahmen auf Basis von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und kann das landesweite Radvorrangnetz zukünftig um zusätzliche Radschnellverbindungen erweitern.
Für die Aufstellung des Bedarfsplans ist gemäß § 5 Absatz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Aufgabe der SUP ist es, die Umweltauswirkungen der jeweiligen Pläne zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubringen. Dabei sind die in § 2 Absatz 1 UVPG genannten Schutzgüter, einschließlich etwaiger Wechselwirkungen, zu betrachten:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Strategischen Umweltprüfung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes können bis einschließlich den 01. Dezember 2026 abgegeben werden: https://beteiligung.nrw.de/k/1029767
Innerhalb der Frist können Stellungnahmen bei Bedarf auch postalisch, adressiert an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat VII A 3, Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf, eingereicht werden.
Neben der Online-Bereitstellung der Unterlagen liegen diese auch im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat VII A 3, Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf, aus und können montags und donnerstags zwischen 9-12 Uhr und 13-15 Uhr ohne Voranmeldung eingesehen werden. Die Auslegungsfrist endet am 01. November 2026.
Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch die Beteiligung betroffener Behörden nach § 41 UVPG durchgeführt.