MB.NRW 2026 Nr. 295
Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung
des Ministerpräsidenten
Vom 14. Oktober 2026
1.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 23. September 1986 für herausragende kulturelle oder wissenschaftliche Leistungen oder herausragende Leistungen in anderen Lebensbereichen einen Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen gestiftet. Der Staatspreis soll an Persönlichkeiten verliehen werden, die dem Land Nordrhein-Westfalen durch Werdegang und Wirken verbunden sind. Ihr Wirken muss wesentlich über den Rahmen örtlicher oder regionaler Bedeutung hinausgehen.
2.
Der Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen wird in der Regel jährlich verliehen. Die Gesamtsumme des Staatspreises wird auf 50 000 Euro festgesetzt. Der Preis kann geteilt werden.
3.
Für die Verleihung des Staatspreises gelten folgende Richtlinien:
3.1
Der Staatspreis wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Die Träger des Staatspreises erhalten neben dem Geldpreis eine Verleihungsurkunde.
3.2
Der Staatspreis wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen.
3.3
Vorschläge zur Verleihung des Staatspreises können Träger des Staatspreises, die Mitglieder der Landesregierung sowie die Präsidentin beziehungsweise der Präsident des Landtags dem Ministerpräsidenten unterbreiten.