MB.NRW 2026 Nr. 56
Änderung der Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan
Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration
Vom 1. Februar 2026
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Die Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan vom 30. August 2024 (MBl. NRW. S. 921) werden wie folgt geändert:
1. Buchstabe A wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1.2 Satz 1 wird die Angabe „29. Februar 2024 (MBl. NRW. S. 339“ durch die Angabe „25. Mai 2025 (MBl. NRW. S. 732), in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
b) In Nummer 1.3.8 Satz 2 wird die Angabe „wirtschaftliches Interesse hat, das gegenüber dem Landesinteresse nicht ins Gewicht fällt“ durch die Angabe „gegenüber dem Landesinteresse nicht ins Gewicht fallendes wirtschaftliches Interesse hat“ ersetzt.
c) Nummer 1.3.9 wird gestrichen.
d) Nummer 1.3.10 wird zu Nummer 1.3.9.
2. Buchstabe B Nummer III Überschrift EFR zur Position 1.7: Freiwilliges ökologisches Jahr wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 4 wird die Angabe „teilnehmenden Jugendlichen“ durch die Angabe „FÖJ-Stelle“ ersetzt.
b) In Nummer 5.1 Satz 1 wird die Angabe „Schuljahr“ durch die Angabe „Bildungsjahr“ ersetzt.
3. Die Anlagen 1, 2, 2 RPJ, Muster 2 a 4 und Muster 2 a 5 werden durch die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtlichen Anlagen 1, 2, 2 RPJ, Muster 2 a 4 und Muster 2 a 5 ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.