MB.NRW 2026 Nr. 63
Öffentliche Bekanntmachung
3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
Bekanntmachung
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW
Vom 3. März 2026
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 14. März 2025 beschlossenen Entwurf einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, im Folgenden LEP NRW, erfolgte gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes, im Folgenden ROG, in Verbindung mit § 13 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, im Folgenden LPlG, vom 3. April bis einschließlich 30. Juni 2025. Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind rund 400 Stellungnahmen mit fast 2 500 Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen. Nach Auswertung der Beteiligung hat sich die Landesregierung dazu entschieden, die bisherigen Planunterlagen (Planänderungsentwurf mit textlichen Festlegungen und Erläuterungen, Planbegründung und Umweltbericht) zu überarbeiten. Im Ergebnis wurde der bisherige Planänderungsentwurf dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Daher hat die Landesregierung am 3. März 2026 beschlossen, gemäß § 9 Absatz 3 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu diesen Änderungen zu beteiligen (zweites Beteiligungsverfahren).
Zweck der 3. Änderung des LEP NRW bleibt für Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den raumordnerischen Leitvorstellungen das Leitbild eines klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigen Raumentwicklung zu befördern. Durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Flächen und Ressourcen soll mehr zu Klimaschutz und Klimaanpassung beigetragen und die Flächenbedarfe sollen insbesondere für die Wirtschaft, die Landwirtschaft sowie für den Wohnungsbau in Einklang mit der Erhaltung der Natur gebracht werden. Weite Teile der Inhalte dieser Änderung gehen weiterhin auf die von der Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossenen Eckpunkte für eine nachhaltigere Flächenentwicklung zurück. Aufgrund der Anregungen aus der Beteiligung sind im Planänderungsentwurf jedoch neben Klarstellungen bei den Festlegungen und Erläuterungen insbesondere inhaltliche Änderungen erfolgt, die die Belange der Landes- und Bündnisverteidigung und des Zivilschutzes berücksichtigen, die Standort- und Rahmenbedingungen für den Hochwasserschutz, für Infrastrukturvorhaben der Daseinsvorsorge, für Wirtschaftsbetriebe und für die Entwicklung eines leistungs- und funktionsfähigen Naturhaushalts verbessern, die nachhaltigere Nutzung von Rohstoffen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft sowie den Strukturwandel im Rheinischen Revier und die Entwicklung der Tagebaufolgelandschaften unterstützen sollen.
Der überarbeitete Planänderungsentwurf umfasst das gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen. Von der Änderung sind textliche Festlegungen (Ziele oder Grundsätze) und Erläuterungen des geltenden LEP NRW sowie seine zeichnerischen Festlegungen beziehungsweise Darstellungen betroffen wie ebenfalls erst im Rahmen des Änderungsverfahrens geplante neue Festlegungen und Erläuterungen für den LEP NRW.
Veröffentlichung und Auslegung
Der geänderte Planentwurf zur 3. Änderung des LEP NRW sowie die ebenfalls geänderte Planbegründung und der fortgeschriebene Umweltbericht können in der Zeit vom 17. März 2026 bis einschließlich 17. April 2026 (Veröffentlichungsfrist) auf folgender Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:
Beteiligung NRW
Internetadresse:
https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1020613
Titel:
2. Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der geänderte Planentwurf zur 3. Änderung des LEP NRW, die geänderte Planbegründung und der fortgeschriebene Umweltbericht während der Veröffentlichungsfrist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr) im Erdgeschoss für jede Person zur Einsicht aus. Es wird gebeten, für die Einsichtnahme einen Termin per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de) zu vereinbaren.
Stellungnahmen
Zu den nach der ersten Beteiligung geplanten Änderungen im beziehungsweise für den LEP NRW und in der Planbegründung sowie zum Umweltbericht können Sie während der Veröffentlichungsfrist vom 17. März 2026 bis einschließlich 17. April 2026 Stellung nehmen.
Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen ausschließlich über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ ( https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1020613 )erfolgen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1020613) oder per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de ) elektronisch übermittelt werden. Es ist ausreichend, die jeweilige Stellungnahme über einen der Wege abzugeben.
In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise auch schriftlich bei dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf vorgebracht werden. Dabei sollte der Betreff „3. Änderung LEP NRW 2026“ angegeben werden. Die Stellungnahme sollte zudem den vollständigen Namen und die Anschrift der stellungnehmenden Person oder Institution enthalten. Es wird darum gebeten, den Teil der Planunterlagen, auf die sich die Stellungnahme bezieht, zum Beispiel den Namen des Dokuments, das Kapitel und die Seitenzahl, anzugeben.
Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nur bei Eingaben, die über das Beteiligungsportal oder per E-Mail an landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de erfolgen.Mit Ablauf der Veröffentlichungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG).
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stellungnahme übermittelten personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG in Verbindung mit § 3 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind auf dem Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Rubrik „Datenschutzhinweise“ abrufbar.
Düsseldorf, den 3. März 2026
Im Auftrag
Dr. Alexandra Renz-von Kintzel