MB.NRW 2026 Nr. 76
Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Wirtschaftsführung des Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen
Runderlass
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft
Vom 23. März 2026
1
Die Verwaltungsvorschrift über die Wirtschaftsführung des Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen vom 3. August 2021 (MBl. NRW. S. 590) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c) der Runderlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft „Bewertungsrichtlinie für die Hochschulrechnungslegung des Landes Nordrhein-Westfalen“, zum 1. Januar 2025 verbindlich in Kraft getreten (n. v.) – Z.12 in der jeweils geltenden Fassung sowie“
2. Nummer 2 Buchstabe d wird wie folgt gefasst:
„d) der Runderlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft „Buchungs- und Kontierungsrichtlinie für Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen“, zum 1. Januar 2022 verbindlich in Kraft getreten (n. v.) – Z.12 in der jeweils geltenden Fassung.“
3. In Nummer 3 wird die Angabe „und am 31. August 2026 außer Kraft“ gestrichen.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.