GV. NRW. 2026 S. 471
Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der LK-Wahlordnung
Vom 20. Juli 2026
Artikel 1 der Dritten Verordnung zur Änderung der LK-Wahlordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 418) wird wie folgt berichtigt:
Änderungsbefehl Nummer 12 wird durch die folgende Nummer 12 ersetzt:
„12. § 12 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe vor Nummer 1 wird nach der Angabe „sind“ die Angabe „in Textform“ eingefügt.
b) Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
„1. die Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 5a, mit der erklärt wird,
a) dass sie oder er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt sowie
b) dass über ihr oder sein Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet oder über ihre oder seine Grundstücke ein Zwangsverwaltungs- oder Zwangsversteigerungsverfahren nicht angeordnet worden ist,“.“
Düsseldorf, den 20. Juli 2026
Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Gregor J o r a s c h