Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 18.4.2025
Vereinfachtes Verfahren zur Bearbeitung ausgewählter Delikte RdErl. d. Innenministeriums v. 4.3.1994 - IV D 1/C 2 - 6533/2706
Vereinfachtes Verfahren zur Bearbeitung ausgewählter Delikte RdErl. d. Innenministeriums v. 4.3.1994 - IV D 1/C 2 - 6533/2706
Vereinfachtes
Verfahren
zur Bearbeitung ausgewählter Delikte
RdErl. d. Innenministeriums v. 4.3.1994 - IV D
1/C 2 - 6533/2706
1
Verfahrensziele
Das Vereinfachte Verfahren rationalisiert die Arbeit durch standardisierte
Formulare auf das Wesentliche, ohne auf die für das strafrechtliche
Ermittlungsverfahren notwendigen Feststellungen zu verzichten.
Die Straffung des Verfahrens setzt Arbeitskapazitäten bei den Polizeibehörden
frei, die für die Bekämpfung der mittleren und schweren Kriminalität benötigt
werden.
Durch eine frühzeitige Abgabe an die Staatsanwaltschaft wird die
Strafverfolgung beschleunigt.
2
Bearbeitungszuständigkeit
Die im Deliktskatalog vorgegebenen Straftaten werden in den
Kreispolizeibehörden von der Organisationseinheit bearbeitet, der nach der
Geschäftsverteilung diese Delikte zur Bearbeitung zugewiesen sind.
3
Aufgaben der Kreispolizeibehörden
Die Behörden gewährleisten eine
- rechtzeitige und gründliche Einweisung der Beamten
- enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft
- Erstellung der Vordrucke in vorhandenen ADV-Systemen oder Beschaffung der
Vordrucke auf der Grundlage der verbindlichen Druckvorlagen, versehen mit den
behördenspezifischen Angaben.
4
Zentrale Fortbildung
Maßnahmen zur zentralen Fortbildung werden in das Fortbildungsprogramm
aufgenommen.
Der Erlass v. 24.7.1991 (n.v.) – IV D 1/C 2 – 6533/2706 – wird aufgehoben.
Im Einvernehmen mit dem Justizministerium.
MBl. NRW. 1994 S. 442, geändert durch RdErl. v. 5.6.2001 (MBl. NRW. 2001 S. 902), 8.8.2001 (MBl. NRW. 2001 S. 1078), 14.1.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 46).
Anlagen: