Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 14.1.2025
Altlastensanierungsallianz Nordrhein-Westfalen Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) - Kooperationsvereinbarung Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 24.4.2008
Altlastensanierungsallianz Nordrhein-Westfalen Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) - Kooperationsvereinbarung Bek. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 24.4.2008
Altlastensanierungsallianz
Nordrhein-Westfalen
Vereinbarung
zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung
durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) -
Kooperationsvereinbarung
Bek. d. Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 24.4.2008
Der Dialog Wirtschaft und Umwelt, den die nordrhein-westfälische Landesregierung und Vertreter der nordrhein-westfälischen Wirtschaft seit Juni 2006 führen, ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Staat und Wirtschaft für ein umweltverträgliches Wachstum; er eröffnet neue Wege zum Abbau überflüssiger staatlicher Regulierungen, strebt Vertrauensbildung zwischen den Partnern an und baut eine neue gemeinsame Kommunikations- und Handlungsplattform in Nordrhein-Westfalen auf. Ziel ist es, Nordrhein-Westfalen zum Land der neuen Chancen zu machen und dem Grundsatz „privat vor Staat“ Geltung zu verschaffen.
Kooperativer Umweltschutz setzt auf freiwillige Lösungen. Unter diesem Vorzeichen soll die Kooperationsvereinbarung zur Finanzierung der Aufgaben des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes (AAV) fortgesetzt werden. Sie soll auch weiterhin dazu beizutragen, die in Nordrhein-Westfalen besonders dringliche Aufgabe zu erfüllen, Altlasten aufzubereiten, Grundwasserverschmutzungen vorzubeugen und bisherige Industriebrachen für neue Nutzungen bereitzustellen. Damit leistet die Vereinbarung auch einen Beitrag zu weniger Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen.
Bis zum Jahr 2011 sollen dem AAV gemeinsam von Land und Wirtschaft 35 Millionen Euro zur Finanzierung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Für den AAV soll damit langfristig eine ausreichende Finanzierungsbasis gesichert werden. Die Wirtschaft geht davon aus, dass das Wasserentnahmeentgelt zum Ende des Jahres 2009 ausläuft und erwartet eine Stärkung der heimischen Entsorgungswirtschaft durch eine Gleichbehandlung von kommunalen Gesellschaften oder Eigenbetrieben mit privaten Unternehmen der Wasser- und Entsorgungswirtschaft sowie die Zulassung von Abfallimporten und -exporten zur ordnungsgemäßen Entsorgung in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des Basler Übereinkommens und der EG-Abfallverbringungsverordnung. Alle Kooperationspartner leisten auch durch den persönlichen Einsatz von Experten in den Gremien des AAV einen bedeutsamen fachlichen Beitrag für dessen Arbeit.
Die effektive und effiziente Zusammenarbeit von Land, Wirtschaft und Kommunen hat den AAV zu einem weit über Nordrhein-Westfalen hinaus hoch angesehenen Partner in allen Fragen der Flächenaufbereitung gemacht. Vor diesem Hintergrund stimmen die Kooperationspartner darin überein, dass nicht nur zum Zweck der Weitergabe von Expertenwissen, sondern auch mit dem Ziel einer Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen der Aufgabenkatalog des AAV um die Wahrnehmung der Aufgaben einer Clearingstelle erweitert werden könnte.
Vor diesem
Hintergrund sind
die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den
Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Eckhard Uhlenberg,
– nachstehend Kooperationspartner zu 1 genannt –
und
a) der Förderverein AAV e.V., vertreten durch seinen Vorstand,
b) der Förderverein der Chemischen Industrie in NRW e.V., vertreten durch
seinen Vorstand,
c) die ThyssenKrupp Steel AG, vertreten durch ihren Vorstand,
die ThyssenKrupp Nirosta GmbH, vertreten durch ihren Vorstand,
die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
die Mittal Steel Ruhrort GmbH, vertreten durch ihre
Geschäftsführung,
die Salzgitter AG, vertreten durch ihren Vorstand,
die Deutsche Edelstahlwerke GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
die V & M Deutschland GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
die SCHMOLZ + BICKENBACH Distributions GmbH,
vertreten durch ihre Geschäftsführung,
die Benteler Stahl/Rohr GmbH, vertreten durch ihre
Geschäftsführung,
d) die RWE Power AG, vertreten durch ihren Vorstand,
e) die E.ON Kraftwerke GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
f) die Evonik Power Minerals GmbH, vertreten durch
ihre Geschäftsführung,
g) die Norddeutsche Affinerie AG Hüttenwerke Kayser,
vertreten durch ihren Vorstand,
h) die RheinEnergie AG, vertreten durch ihren
Vorstand,
i) die Stadtwerke Düsseldorf AG, vertreten durch ihren Vorstand,
– nachstehend Kooperationspartner zu 2 genannt –
übereingekommen, die Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) vom 1. April 2005 (MBl. NRW. 2005 S. 469) ab dem 1. Januar 2007 wie folgt fortzuführen:
1. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass jeder Kooperationspartner - der Kooperationspartner zu 1 entsprechend den Maßgaben des Haushaltsrechts und soweit der Haushaltsgesetzgeber die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt, der Kooperationspartner zu 2 nach Maßgabe der jeweiligen Verpflichtungserklärung - für den Zeitraum der Jahre 2007 bis 2011 an den AAV jeweils einen Betrag in Höhe von insgesamt mindestens 10 Mio. Euro zur Finanzierung seines Altlastenprogramms leistet, wobei die Leistung von jedem Kooperationspartner pro Jahr in gleichen Teilen in Höhe von 2 Mio. Euro erbracht werden soll. Die Kooperationspartner stellen sicher, dass die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Satz 3 und 4 AAVG anteilig jeweils bis zum 1. November des jeweiligen Beitragsjahres erfüllt sind.
2. Der Kooperationspartner zu 1 erklärt darüber hinaus seine Bereitschaft, dem AAV aus Mitteln der Abwasserabgabe pro Jahr bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro Mittel für einzelne Sanierungsprojekte nach Maßgabe der Vorgaben des Abwasserabgabengesetzes zur Verfügung zu stellen. Nr. 3 Buchst. a bleibt hiervon unberührt.
3. Die
Kooperationspartner sind sich darüber einig, dass auch künftig
a) öffentliche Hand und Wirtschaft entsprechend der Höhe der von ihnen jeweils
im Vorjahr aufgebrachten Geldbeiträge in den Gremien vertreten sind,
b) Entscheidungen nur mit 2/3–Mehrheit getroffen werden dürfen,
c) Maßnahmenpläne des AAV über Altlastensanierungsmaßnahmen der Genehmigung des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
bedürfen und
d) die dem Verband nach dieser Vereinbarung zur Verfügung stehenden Mittel
ausschließlich für die ihm zugewiesenen Aufgaben - einschließlich der Sach- und
Personalkosten des Verbandes – zu verwenden sind.
4. Die Kooperationspartner sind sich darin einig, dass dieser Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen weitere Kooperationspartner beitreten können.
5. Diese Vereinbarung kann von jedem Kooperationspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2010 gekündigt werden.
Düsseldorf, den 24. April 2008
Für den
Kooperationspartner zu 1:
Eckhard Uhlenberg
Für den
Kooperationspartner zu 2a:
Dr. Bernhard Schulze-Langenhorst, Bernd Schönmackers
Für den
Kooperationspartner zu 2b:
Dr. Wolfgang Schmitt
Für die
Kooperationspartner zu 2c:
Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling
Für den
Kooperationspartner zu 2d:
Matthias Hartung, Dr. Rolf Schönewerk
Für den
Kooperationspartner zu 2e:
Dr. Ingo Luge, Jochem Rinne
Für den
Kooperationspartner zu 2f:
Andreas Hugot, Dr. Friedhelm Berger
Für den
Kooperationspartner zu 2g:
Dr. Franz-Josef Westhoff, Dr. Claus Meyer–Wulf
Für den
Kooperationspartner zu 2h:
Volker Staufert, Dr. Rudolf Irmscher
Für den
Kooperationspartner zu 2i:
Uwe S. Schöneberg, Dr. Henning Friege
Der AAV tritt
dieser Vereinbarung bei.
Für den AAV: Andreas Theuer
Die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e.V. tritt dieser Vereinbarung bei. Sie wird sich dafür einsetzen, dass dieser Vereinbarung als Kooperationspartner weitere Wirtschaftsunternehmen, die sich an der Finanzierung dieser Vereinbarung beteiligen, beitreten.
Für die
Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e.V.:
Hans Georg Crone–Erdmann
MBl. NRW. 2008 S. 262.
Anlagen: