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Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (Gebührenordnung-GebO) vom 11. Mai 1996

 

Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (Gebührenordnung-GebO) vom 11. Mai 1996

Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
(Gebührenordnung-GebO)

vom 11. Mai 1996

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung vom 11. Mai 1996 gemäß § 23 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1994 (GV. NW. S. 204 - SGV. NW. 2122) die folgende Gebührenordnung beschlossen:

§ 1
Gegenstand der Gebührenordnung und Höhe der Gebühren

(1) Gegenstand dieser Gebührenordnung sind Kosten der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe bei der zahnärztlichen Weiterbildung nach ihrer Weiterbildungsordnung vom 11. Mai 1996.

(2) Gebühren werden in folgender Höhe erhoben für:
1. die Durchführung von Prüfungen oder Wiederholungsprüfungen zur Erteilung der Gebietsbezeichnung einschl. der Anerkennung EUR 500,-
2. die Erteilung einer Gebietsbezeichnung, soweit keine Prüfung stattfindet EUR 25,56
3. die Ermächtigung zur Weiterbildung EUR 500.

§ 2
Fälligkeit

Die Gebühr wird mit dem Eingang des Antrages bei der Zahnärztekammer fällig. Ihre Zahlung ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages.

§ 3
Entrichtung

Als Tag, an dem die Zahlung entrichtet worden ist, gilt

a) bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln an die Kasse der Zahnärztekammer der Tag des Eingangs,
b) bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Zahnärztekammer oder bei Einzahlung mit Zahlkarte oder Postanweisung der Tag, an dem der Betrag der Kasse gutgeschrieben wird,
c) bei Übersendung eines Verrechnungsschecks der Tag der Gutschrift bei der Bank.

§ 4
Rückzahlung

Bei Rücktritt von einer Prüfung, nachdem hierzu fristgemäß geladen wurde, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Ausnahmsweise ist eine Erstattung ganz oder teilweise aus Billigkeitsgründen zulässig.

§ 5
Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am ersten Tag des Folgemonats nach Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 27. Juni 1981 (SMBl. NW. 2123) außer Kraft.

MBl. NRW. 1996 S. 1364, geändert am (vorherige Änderungen lagen der Redaktion nicht vor), 20.11.2010 (MBl. NRW. 2014 S. 389).