Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 19.12.2024
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (Gebührenordnung-GebO) vom 11. Mai 1996
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (Gebührenordnung-GebO) vom 11. Mai 1996
Gebührenordnung der
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
(Gebührenordnung-GebO)
Gegenstand der Gebührenordnung und Höhe der Gebühren
1. die Durchführung von Prüfungen oder Wiederholungsprüfungen zur Erteilung der
Gebietsbezeichnung einschl. der Anerkennung EUR 500,-
2. die Erteilung einer Gebietsbezeichnung, soweit keine Prüfung stattfindet EUR
25,56
3. die Ermächtigung zur Weiterbildung EUR 500.
Fälligkeit
Entrichtung
a)
bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln an die Kasse der
Zahnärztekammer
b) bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Zahnärztekammer oder bei
Einzahlung mit Zahlkarte oder Postanweisung der Tag, an dem der Betrag der
Kasse gutgeschrieben wird,
c) bei Übersendung eines Verrechnungsschecks der Tag der Gutschrift bei der
Bank.
Rückzahlung
§ 5
Inkrafttreten
Die
Gebührenordnung tritt am ersten Tag des Folgemonats nach Veröffentlichung im
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.. Gleichzeitig tritt
die Gebührenordnung vom 27. Juni 1981 (SMBl. NW. 2123) außer Kraft.
MBl.
NRW. 1996 S. 1364,