Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 14.1.2025
Bereinigung der Verwaltungsvorschriften für das Land Nordrhein-Westfalen; hier: Herausgabe des Grundwerks der „Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.)“ RdErl. d. Innenministeriums v. 10.3.2003 55/15-18.16
Bereinigung der Verwaltungsvorschriften für das Land Nordrhein-Westfalen; hier: Herausgabe des Grundwerks der „Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.)“ RdErl. d. Innenministeriums v. 10.3.2003 55/15-18.16
Bereinigung
der Verwaltungsvorschriften
für das Land Nordrhein-Westfalen;
hier: Herausgabe des Grundwerks der „Sammlung des Ministerialblattes
für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.)“
RdErl. d. Innenministeriums v. 10.3.2003
55/15-18.16
Allgemeines
Das Grundwerk der Sammlung des Ministerialblattes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.) erscheint als Druckwerk in Loseblattform sowie
in elektronischer Form im Intranet und Internet. Die Sammlung ist nach
Sachgebieten geordnet, die durch Gliederungsnummern in Angleichung an die
Sammlung Gesetz- und Verordnungsblatt NRW gekennzeichnet sind. Die Sammlung
bezweckt, in übersichtlicher Form die geltenden Verwaltungsvorschriften
zusammenzufassen. Sie wird stets auf dem neuesten Stand gehalten.
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Rechtswirkung der Sammlung
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Gliederung der Sammlung
Die Gliederung ist hierarchisch strukturiert. Zunächst folgt
eine Unterteilung in die Sachgebietsbereiche 1 – 9. Jeder dieser
Sachgebietsbereiche (Ebene der Untergliederung) ist in Einzelsachgebiete
unterteilt. Jedes Einzelsachgebiet (Ebene des Bestandes) ist durch eine
sogenannte Gliederungsnummer gekennzeichnet und führt alle dazugehörigen
Erlasse in zeitlicher Reihenfolge auf.
Dem Verzeichnis der Gliederungsnummern ist ein Stichwortverzeichnis beigefügt,
das den mit der Gliederung der Sammlung noch nicht vertrauten Benutzern
Hinweise darüber geben soll, unter welcher Gliederungsnummer die gesuchte
Verwaltungsvorschrift zu finden ist.
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Zur drucktechnischen Gestaltung der Sammlung
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Sammlung der außer Kraft getretenen veröffentlichten Erlasse
Besondere Handhabung der öffentlichen und ortsüblichen Bekanntmachungen
Ab sofort wird ein neuer Teil III des Ministerialblattes
gebildet, der ausschließlich für öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen
vorgesehen ist. Diese Bekanntmachungen erhalten die Gliederungsnummer 1000. Sie
werden von jetzt an unter dieser Nummer in die elektronische Version der SMBl.
NRW. aufgenommen und stehen dort sowohl im Intranet als auch im Internet zur
Verfügung.
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Mit Bekanntmachung dieses Erlasses tritt mein RdErl. vom 11.05.1960 - I B
3/15-18.16 - außer Kraft.
Überarbeitet im Rahmen der Erlassbereinigung 2003.