Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-
Informationssystems (ALKIS)
RdErl. d. Innenministeriums v. 15.2.2005
- 37.2 – 7510 –
Mit Genehmigung der
Erfassung von Daten zur automatisierten Führung des Karten-
und Zahlennachweises des Liegenschaftskatasters, zuletzt geregelt mit RdErl. v.
6.1.1994 – III C 3 -, MBl. NRW. 1994 S. 99, ist den
Katasterbehörden aufgegeben worden, bei beabsichtigten grundlegenden Änderungen
der zugelassenen Anwendungssoftware die erneute Genehmigung der
Bezirksregierung einzuholen.
Vorsorglich
weise ich darauf hin, dass mit Ablösung bestehender Systeme nur noch
Programmsysteme zum Einsatz kommen, die dem Standard des "Automatisierten
Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" der Arbeitsgemeinschaft
der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)
genügen (ALKIS-Verfahrenslösungen). Bereits mit Zustimmung des Landes
eingeleitete Verfahren zur vorübergehenden Umstellung auf andere Nachfolgesysteme
bleiben hiervon unberührt.
Die Überführung der
bisherigen Datenbestände des automatisierten Liegenschaftskatasters in eine
ALKIS-Verfahrenslösung wird zeitnah von der Bezirksregierung und dem
Landesvermessungsamt begleitet.
Hierzu
beantragt die Katasterbehörde die vorgesehene Überführung bei der
Bezirksregierung unter Vorlage eines lokalen Migrationskonzeptes. Es wird
dringend empfohlen, dieses an dem Migrationskonzept des Landes auszurichten.
Sollte die Katasterbehörde dem aus dv-technischen oder organisatorischen
Gründen nicht oder nur zum Teil folgen, muss das lokale Migrationskonzept zum
Ausdruck bringen, wie das Ziel der gesicherten Überführung der Daten in den
ALKIS-Standard erreicht wird.
Nach
erfolgreicher Migration der bisherigen Daten des automatisiert geführten
Liegenschaftskatasters in ALKIS-konforme Daten und nach erfolgreichem
Testbetrieb überführt die Katasterbehörde die bisherigen digitalen
Datenbestände mit Zustimmung der Bezirksregierung in die jeweilige, einer
erfolgreichen Eignungsprüfung unterzogenen ALKIS-Verfahrenslösung (siehe
unten). Mit katasterweiter Umstellung und mit Aufnahme des
Produktionsbetriebes gilt der jeweilige
ALKIS-Datenbestand als amtlich - unabhängig von dem Status, den der Datenbestand
im automatisierten Liegenschaftskataster hatte.
Jede in NRW zum Einsatz
kommende ALKIS-Verfahrenslösung wird einmal einer umfassenden Eignungsprüfung
bei den Katasterbehörden auf der Basis des NRW-Pflichtenheftes gemeinsam durch
die Katasterbehörde/n, die Bezirksregierungen und das Landesvermessungsamt
unterzogen. Mit erfolgreichem Abschluss dieser Eignungsprüfung werden weitere
Eignungsprüfungen derselben ALKIS-Verfahrenslösung in der Regel entbehrlich.
Das Ergebnis
der Eignungsprüfung wird dokumentiert und interessierten Katasterämtern zur
Verfügung gestellt.
Die
Eignungsprüfung erfolgt bei Bedarf. Der Bedarf gilt als gegeben, wenn eine
Katasterbehörde den Einsatz einer bisher nicht einer Eignungsprüfung
unterzogenen ALKIS-Verfahrenslösung erwägt und sich als Pilotanwender zur
Verfügung stellt. Kommt die Katasterbehörde dem nicht nach, muss sie in
geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass der Standard des ALKIS und die
Anforderungen des NRW-Pflichtenheftes erfüllt sind.
Das Nähere
regelt die im Einvernehmen mit mir erstellte "Leitlinie für die Einführung
des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems". Diese kann in
ihrer jeweils aktuellen Fassung bei den Bezirksregierungen abgerufen werden.
MBl. NRW. 2005 S. 293