Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Anwendung des IT-Grundschutzhandbuches - Maßnahmenempfehlungen für den mittleren Schutzbedarf - (IT-Grundschutzhandbuch) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Justiz zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom 22.8.1998 - V B 1/51-70.00

 

Anwendung des IT-Grundschutzhandbuches - Maßnahmenempfehlungen für den mittleren Schutzbedarf - (IT-Grundschutzhandbuch) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Justiz zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom 22.8.1998 - V B 1/51-70.00

Anwendung des IT-Grundschutzhandbuches
- Maßnahmenempfehlungen für den mittleren Schutzbedarf -
(IT-Grundschutzhandbuch)

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Justiz
zugleich im Namen des Ministerpräsidenten
und aller Landesministerien vom 22.8.1998 -
V B 1/51-70.00

Bei der Umsetzung von organisatorischen, personellen, infrastrukturellen und technischen Standard-Sicherheitsmaßnahmen bei mittlerem Schutzbedarf ist in der Landesverwaltung das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herausgegebene IT-Grundschutzhandbuch zugrunde zu legen. Bei höherem Schutzbedarf sind darüber hinaus individuell zu ermittelnde weitergehende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Die derzeit verfügbare Version des IT-Grundschutzhandbuches ist in der Schriftenreihe zur IT-Sicherheit Band 3, Jahrgang 50, Nummer 123 a veröffentlicht worden und kann kostenpflichtig beim Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 100534, 50445 Köln, bezogen werden.

Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird im Interesse einer einheitlichen Sicherheitspolitik der öffentlichen Verwaltung empfohlen, entsprechend zu verfahren.

MBl. NRW. 1998 S. 1014.