Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 24.1.2025
Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen zur Internetnutzung und sonstiger Kommunikation mit Stellen außerhalb der Landesverwaltung - Sicherheitskonzept Kommunikation NRW - RdErl. d. Innenministeriums v. 25.1.2000 – V B 2/201.1-6
Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen zur Internetnutzung und sonstiger Kommunikation mit Stellen außerhalb der Landesverwaltung - Sicherheitskonzept Kommunikation NRW - RdErl. d. Innenministeriums v. 25.1.2000 – V B 2/201.1-6
Festlegung
von Sicherheitsmaßnahmen zur
Internetnutzung und sonstiger
Kommunikation mit Stellen
außerhalb der Landesverwaltung
- Sicherheitskonzept
Kommunikation NRW -
RdErl. d. Innenministeriums v.
25.1.2000 – V B 2/201.1-6
1
Allgemeines
1.1
Zweck
Mit dem Sicherheitskonzept sollen
eine gesicherte Internetnutzung ermöglicht und die Mindestanforderungen
hinsichtlich Sicherheit bei der Kommunikation mit anderen Stellen der
öffentlichen Verwaltung festgelegt werden.
1.2
Anwendungsbereich
Das Sicherheitskonzept ist von den
Behörden und Einrichtungen des Landes, die
- ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern eine Nutzung des Internet ermöglichen wollen oder
- informationstechnische Verfahren
planen, die eine Kommunikation mit Stellen außerhalb der Landesverwaltung NRW
vorsehen
anzuwenden.
1.3
Netzübergänge
Die Kopfstelle des
Landesverwaltungsnetzes (LVN) stellt Netzübergänge zum Internet sowie zum
bundesweiten Netz für öffentliche Verwaltungen (TESTA1) bereit. Bei
der Fernwartung sind die in der Anlage beigefügten Sicherheitsregelungen für
die externe Fernwartung in der Landesverwaltung, bei der Telearbeit mit
mittlerem Schutzbedarf die Regelungen des IT-Grundschutzhandbuchs (vgl. RdErl.
d. Ministeriums für Inneres und Justiz zugleich im Namen des
Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom 22. 8. 1998
„IT-Grundschutzhandbuch" - SMB1. NRW. 20025) zugrunde zu legen. Zugriffe
auf externe Datenbanken sind im Einzelfall zu regeln.
1) Transeuropean Services of telematics between
Administrations
1.4
Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen
Die im vorliegenden
Sicherheitskonzept dargestellten Sicherheitsmechanismen stellen lediglich die
Mindestanforderungen an Sicherheit dar. In der Regel wird es notwendig sein,
dass der Aufgabenträger oder die ansonsten zuständige Behörde oder Einrichtung
ergänzende Sicherheitsmaßnahmen vorsieht, um die Vertraulichkeit, Authentizität
und Integrität der Datenübertragung sowie den Schutz der eigenen lokalen
Systeme und Netze zu gewährleisten.
1.5
Sondernetze
Der Betreiber eines Sondernetzes
übernimmt für sein Netz und im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit die
Aufgaben und Pflichten, die ansonsten vom Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik (LDS) gemäß dieser Vorschrift zu erfüllen sind.
2
Internetnutzung
2.1
Firewall
Der Übergang zwischen dem LVN und
dem Internet ist vom LDS unter Verwendung einer hochsicheren und von einer
anerkannten Zertifizierungsinstanz in der Europäischen Union zu
zertifizierenden Firewall zu sichern. Die Firewall ist im Rechenzentrum zu
installieren und den dort geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu unterwerfen. Das
LDS wird Dienstanweisungen für die mit der Administration der Firewall
betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen, die dem besonderen
Sicherheitsbedarf in angemessener Weise Rechnung tragen: Die Firewall darf
funktional nur erweitert werden, wenn durch den Einsatz der notwendigen
Produkte die Zertifizierung nicht gefährdet ist.
2.2
Elektronische Post (Sicherheitsklasse 1)
2.2.1
Dienste
In der Sicherheitsklasse l steht
der Dienst „Elektronische Post" zur Nutzung zur Verfügung. Er erlaubt es,
aus dem LVN heraus auf elektronischem Wege Post ins Internet zu versenden und
auch von dort zu empfangen. Bezüglich der erreichbaren Teilnehmer im Internet
gibt es keine Einschränkungen.
2.2.2
Zentrale Sicherheitsmaßnahmen
Die vom Internet empfangene
elektronische Post ist durch das LDS im Rahmen der technischen und rechtlichen
Möglichkeiten auf Viren zu prüfen. Wird ein Virus festgestellt, ist die
elektronische Post auszusondern, zu archivieren und der Empfänger über den
Vorgang zu informieren.
2.2.3
Lokale Sicherheitsmaßnahmen
Die jeweilige Behörde oder
Einrichtung sollte zusätzliche Virenprüfungen vornehmen, da in zahlreichen
Fällen eine zentrale Erkennung von Viren nicht möglich ist. Vertraulichkeit,
Authentizität und Integrität können durch Verwendung der digitalen Signatur und
Verschlüsselung2) erreicht werden.
2)Entsprechende Produkte
können allen Behörden und Einrichtungen des Landes bei Bedarf zur Verfügung
gestellt werden.
2.2.4
Auftragsverfahren
Der Dienst „Elektronische
Post" ist frei zugänglich. Eine gesonderte Beauftragung des LDS ist nicht
erforderlich.
2.3
Internet und Foren (Sicherheitsklasse 2)
2.3.1
Dienste
In der Sicherheitsklasse 2 stehen
die Dienste
- Nutzung des Internet3)
(http4)
- Nutzung von Dateiarchiven mit
Hilfe eines Internet-Browsers (Anonyme Dateiübertragung über http)
- Teilnahme an offiziellen
Internet-Diskussionsforen (nntp5)
zur Verfügung.
3) Sollen lediglich die
Internetangebote der Landesverwaltung genutzt werden (alle Angebote, deren
Namen auf „.nrw.de“ enden) ist die Beauftragung dieses Dienstes nicht
notwendig, da jede Behörde oder Einrichtung des Landes auf die Internetangebote
der Landesverwaltung unter Nutzung des LVN zugreifen kann.
4) Hypertext Transfer Protocol
5) Network News Transfer Protocol
2.3.2
Zentrale Sicherheitsmaßnahmen
Um die Sicherheit der genannten
Dienste zu gewährleisten ist durch das LDS sicherzustellen, dass
- nur zugelassenen Behörden und
Einrichtungen die Nutzung des angeforderten Dienstes möglich ist (auf Basis der
IP-Adresse des Dienstevermittlers),
- nur der http- bzw. der
nntp-Dienst verfügbar ist,
- ein Zugriff aus dem Internet auf
das LVN nicht möglich ist.
2.3.3
Lokale Sicherheitsmaßnahmen
Von der jeweiligen Behörde oder
Einrichtung sind Zugangs- bzw. Nutzungsregelungen festzulegen und auf dem
lokalen Dienstevermittler (http- bzw. nntp-Proxy) umzusetzen.
2.3.4
Auftragsverfahren
Zur Nutzung der Dienste ist es
notwendig, dass
- die jeweilige Behörde das LDS
schriftlich mit der Freischaltung des Internet bzw. der Diskussionsforen
beauftragt,
- noch nicht zur Verfügung stehende
Diskussionsforen beim LDS schriftlich beauftragt werden6). Für die
Nutzung kostenpflichtiger Diskussionsforen sind entsprechende Kostenregelungen
mit dem LDS zu treffen.
6) Es sind alle
Diskussionsforen des vom LDS genutzten Internet-Providers verfügbar.
2.3.5
Technische Voraussetzungen
Zur Nutzung der Dienste ist von den
Behörden oder Einrichtungen ein entsprechender Dienstevermittler (http- bzw.
nntp-Proxy) einzurichten und zu betreiben.
2.4
Dateiübertragung und Fernzugriff (Sicherheitsklasse 3)
2.4.1
Dienste
In der Sicherheitsklasse 3 stehen
die Dienste
- Dateiübertragung (ftp7)
und
- Fernzugriff (telnet)
zur Nutzung zur Verfügung.
In Erweiterung der
Sicherheitsklasse 2 erlaubt es der Dateitransfer in dieser Klasse auch solche
Dateiarchive bzw. Server zu nutzen, die eine Authentifizierung des Nutzers z.B.
in Form eines Passwortes erwarten.
7)File Transfer Protocol
2.4.2
Zentrale Sicherheitsmaßnahmen
Eine Freigabe der beauftragten
Dienste erfolgt ausschließlich personenbezogen. Zur Freigabe der Dienste wird
dem jeweiligen Nutzer vom LDS das zur Authentifizierung gegenüber der Firewall
notwendige Passwort mitgeteilt. Die beauftragten Dienste können nur von den
Systemen der jeweiligen Behörde oder Einrichtung aus genutzt werden. Am
Internetübergang wird mit Hilfe einer Passwortabfrage sichergestellt, dass
ausschließlich die vom LDS autorisierten Personen die für sie beauftragten
Dienste nutzen können.
Ein Zugriff aus dem Internet auf
Systeme im LVN ist nicht zulässig.
2.4.3
Lokale Sicherheitsmaßnahmen
Durch die Behörde oder
Einrichtungen sind organisatorische Rahmenbedingungen zur Nutzung der Dienste
festzulegen.
2.4.4
Auftragsverfahren
Zur Nutzung der Dienste ist es
notwendig, dass das LDS schriftlich mit der Freischaltung von Nutzern
beauftragt wird.
2.4.5
Technische Voraussetzungen
Um die Dienste dieser
Sicherheitsklasse nutzen zu können ist durch die Behörde bzw. Einrichtung sicherzustellen,
dass alle betroffenen Systeme innerhalb des lokalen Netzes
- namentlich durch einen
einzurichtenden DNS-Dienst8) der Behörde aufgelöst werden können und
- von der Firewall aus zu erreichen
sind9).
8) Domain Name System
9) Die Ports 21 für ftp
und 23 telnet, sowie alle Ports >1023 müssen für Verbindungen zur Firewall
auf dem Router zum LVN freigeschaltet sein.
2.5
Internetzugriff auf isolierte Systeme im LDS (Sicherheitsklasse 4)
2.5.1
Dienste
In Erweiterung der vorhergehenden
Sicherheitsklassen ermöglicht die Sicherheitsklasse 4 den Zugang aus dem
Internet auf isolierte Systeme im LDS. Zu den isolierten Systemen zählen
Systeme, die
- außer der Verbindung ins Internet
keine weiteren Anbindungen zu Netzen oder Systemen der Landesverwaltung haben
(sog. „Stand-alone"
Systeme),
- auf Grund von systemtechnischen
Eigenschaften ebenfalls als Stand-alone Systeme betrachtet werden können. Diese
Eigenschaft ist durch ein Zertifikat einer anerkannten europäischen
Zertifizierungsinstanz für das jeweilige System vor Inbetriebnahme
nachzuweisen.
Hinsichtlich der auf isolierten
Systemen nutzbaren Dienste gibt es keine Einschränkungen.
2.5.2
Zentrale Sicherheitsmaßnahmen
Für isolierte Systeme sind keine
weiteren Sicherheitsmaßnahmen notwendig.
2.5.3
Auftragsverfahren
Über die beabsichtigte Realisierung
von Verfahren gemäß der Sicherheitsklasse 4 ist das LDS rechtzeitig zu
unterrichten.
3
Kommunikation mit anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung
3.1
Anbindung an das LVN
Die Anbindung von
Kommunikationspartnern anderer öffentlicher Verwaltungen an das LVN erfolgt
grundsätzlich über TESTA.
Soweit das Internet für die
Kommunikation genutzt werden soll, gelten die Bestimmungen gemäß Nr. 2. In
Ausnahmefällen kann der Zugang für einen Übergangszeitraum auch unter Nutzung
anderer Kommunikationsverbindungen erfolgen, soweit eine eindeutige
Identifizierung des jeweils zugelassenen Kommunikationspartners gewährleistet
werden kann. Dabei sind die vom LDS verwalteten IP-Adressbereiche zu verwenden.
3.2
Dienste
Die notwendigen Dienste sind
verfahrensspezifisch festzulegen, wobei vorrangig die Dienste einzusetzen sind,
die auch im Internet allgemein verwendet werden.
3.3
Zentrale Sicherheitsmaßnahmen
Das LDS hat sicherzustellen, dass
- die Kopfstelle des Kommunikationspartners (auf Basis der IP-Adresse)
eindeutig identifiziert wird, und
- nur Verbindungen zu den am
Verfahren beteiligten Systemen innerhalb der Landesverwaltung aufgebaut werden
können.
3.4
Sonstige Sicherheitsmaßnahmen
Die für das Verfahren notwendigen
sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sind entsprechend den IT-Richtlinien - RdErl.
des Innenministers v. 15. 7.1996 (SMB1. NW. 20025) - durch den Aufgabenträger
festzulegen. Im Rahmen des verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepts sind die
geeigneten und notwendigen Maßnahmen, beispielsweise
- zur Authentifizierung der
berechtigten Nutzer,
- zur Wahrung der Integrität der
Daten oder
- zur Beschränkung des Zugriffs auf
die zulässigen Systeme und Daten
festzulegen.
3.5
Auftragsverfahren
Die zuständige oberste
Landesbehörde beauftragt in Abstimmung mit dem Innenministerium das LDS mit der
Einrichtung der notwendigen Kommunikationsverbindungen und -dienste.
4
Verhalten im Schadensfall
4.1
Zentrale Maßnahmen
Bei festgestellten erheblichen
Sicherheitsverletzungen am Internetübergang, an den Zugangspunkten im LVN oder
sonstigen Bereichen wird der betroffene Bereich geschlossen bzw. das betroffene
Kommunikationsverfahren durch das LDS unterbrochen. Das LDS hat in diesem Fall unverzüglich
die notwendigen und geeigneten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und -behebung
zu treffen. Über die festgestellten Sicherheitsverletzungen ist das
Innenministerium sowie ggf. der Aufgabenträger zu informieren.
4.2
Lokale Maßnahmen
Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Landesverwaltung haben den jeweiligen Netzbetreiber
unverzüglich über festgestellte Sicherheitsverletzungen in Kenntnis zu setzen.
Der Netzbetreiber hat in diesen Fällen unverzüglich die notwendigen und
geeigneten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und -behebung zu treffen.
5
Protokollierungen
5.1
Zweck
Das LDS protokolliert anfallende
Daten zum Zweck
- der Fehleranalyse und
-beseitigung,
- der Bedarfsanalyse sowie
- zum Nachweis gefährdender
Aktivitäten.
5.2
Internetnutzung
5.2.1
Sicherheitsklasse l
In der Sicherheitsklasse l werden
am Internetübergang für den Dienst „Elektronische Post" die folgenden
Daten protokolliert:
- Quelladresse
- Zieladresse
- Zeitpunkt der Verschickung
- Größe der übermittelten Post.
Die protokollierten Verkehrsdaten
sind über einen Zeitraum von einem Monat aufzubewahren und anschließend
vollständig zu löschen.
5.2.2
Sicherheitsklasse 2
Bei der Nutzung der Dienste dieser
Sicherheitsklasse werden durch das LDS, im Gegensatz zu den anderen
Sicherheitsklassen, keine personenbezogenen Daten erhoben, da in den
protokollierten Verkehrsdaten lediglich ein Bezug auf die abrufende Behörde
existiert 10) (IP-Adresse des Dienstevermittlers).
Die protokollierten Verkehrsdaten
sind über einen Zeitraum von sechs Monaten aufzubewahren und anschließend
vollständig zu löschen.
10) Sollte ein Nachweis
über personenbezogene Aktivitäten erforderlich sein, so kann dieser
ausschließlich durch den jeweiligen Betreiber des Dienstevermittlers in den Behörden
und nicht durch das LDS erfolgen.
5.2.3
Sicherheitsklasse 3
In der Sicherheitsklasse 3 werden
für den Dienst „Dateiübertragung" folgende personenbezogene Verkehrsdaten
protokolliert:
- Alias des Nutzers (Pseudonym)
- Adresse und Name des Startsystems
- Adresse und Name des Zielsystems
- Uhrzeit des Verbindungsauf- und
-abbaus
- Benutzte Dienste
- Übertragenes Datenvolumen
- Passwörter des Zielsystems.
Neben den genannten Daten wird für
den Dienst „Fernzugriff" der vollständige Sitzungsinhalt protokolliert.
Die Verkehrsdaten sind über einen
Zeitraum von sechs Monaten aufzubewahren und anschließend vollständig zu
löschen.
Eine Zuordnung des in den
Protokolldateien benutzten Alias zu der zugehörigen natürlichen Person darf nur
mit Hilfe einer im LDS unter Verschluss zu haltenden Tabelle möglich sein. Eine
Auswertung der so personifizierten Daten durch das LDS ist nur nach
schriftlichem Auftrag der jeweiligen Behörde oder Einrichtung statthaft; das
Ergebnis ist vertraulich zu behandeln und darf ausschließlich dem Auftraggeber
zur Verfügung gestellt werden.
5.2.4
Sicherheitsklasse 4
In der Sicherheitsklasse 4 sind
durch den Betreiber des jeweiligen Systems Regelungen zu den Protokollierungen
festzulegen.
5.3
Kommunikation mit anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung
Bei der Kommunikation von Stellen
anderer öffentlicher Verwaltungen mit Teilnehmern des LVN findet im LDS eine
Protokollierung nur statt wenn
- diese bereits im verfahrensspezifischen
Sicherheitskonzept des Aufgabenträgers vorgesehen ist oder
- das LDS einen schriftlichen
Auftrag des jeweiligen Aufgabenträgers erhält.
Anlagen: