MBl. NRW. 2003 S. 798
I
Richtlinie über die Einrichtung und Ausstattung von Luftaufsichtsstellen an Flugplätzen in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung v. 17.07.2003 –II A 3-24-00/1-6
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Richtlinie über die Einrichtung und Ausstattung von
Luftaufsichtsstellen an Flugplätzen in Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
v. 17.07.2003 –II A 3-24-00/1-6
Der RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr v. 02.11.2000 (MBl. NRW. 2001 S. 69) wird wie folgt geändert:
1
In den Satz der Vorbemerkungen wird zwischen
„Auf Grundlage der ‚Grundsätze des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über die Einrichtung und Ausstattung von Luftaufsichtsstellen an Flugplätzen’ vom 10.08.2000...“
und
„...erlasse ich für die Ausübung der Luftaufsicht in Nordrhein-Westfalen folgende Richtlinie„
der Satzteil
„mit Anlage zu Ziffer 6.2 – ‚Aus- und Fortbildung von Luftaufsichtspersonal’ vom 19.04.2001“
eingefügt.
2
Die nachstehende Anlage "Aus- und Fortbildung von Luftaufsichtspersonal" zu Ziffer 6.2 der Grundsätze des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird der NRW - Richtlinie angefügt und somit nachrichtlich bekannt gegeben.